Rechtsstand: 2. Juli 2026

VBL Rente 2026: Rechner, Beiträge, Versorgungspunkte und Steuer

VBL Rente 2026 berechnen: Beiträge, Versorgungspunkte und Betriebsrente

Mit dem VBL-Rechner berechnen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihre VBL-Beiträge, Versorgungspunkte und voraussichtliche monatliche Betriebsrente aus der VBLklassik.

Die VBL ist die Zusatzversorgung für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Sie ergänzt die gesetzliche Rente durch eine Betriebsrente aus der VBLklassik. Die Höhe hängt vor allem vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt, dem Altersfaktor, der Anzahl der Versicherungsjahre, der Wartezeit und einem möglichen Abschlag bei vorzeitiger Rente ab.

Messbetrag 4,00 € Jeder Versorgungspunkt entspricht grundsätzlich 4,00 € monatlicher VBL-Betriebsrente.
Wartezeit 60 Monate Anspruch grundsätzlich erst nach 60 Kalendermonaten Pflichtversicherung.
West: 7,30 % Gesamtaufwand 6,90 % Umlage plus 0,40 % zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag.
Ost: Umlage + Kapitaldeckung 1,06 % Arbeitgeberumlage plus 6,25 % kapitalgedeckter Beitrag.

VBL-Rechner: Beitrag und Rente online berechnen

Der erste Rechner hilft bei der Einschätzung der VBL-Beiträge im laufenden Beschäftigungsverhältnis. Der zweite Rechner unterstützt bei der überschlägigen Rentenberechnung aus Versorgungspunkten. Maßgeblich bleiben die Meldungen des Arbeitgebers, der Versicherungsnachweis der VBL und der spätere Rentenbescheid.

VBL, Zusatzversorgungskasse berechnen


Bruttogehalt Euro

Welcher Rentenanspruch entsteht?


Bruttogehalt Euro (Zusatzversorgungspflichtig)

Jährliche Erhöhung

Bereits erworbene Versorgungspunkte

Renteneintritt mit Jahren

Geburtsjahr

Achtung: Die frühere Durchschnittsangabe aus dem Jahr 2020 ist kein verlässlicher Maßstab für Ihre persönliche VBL-Rente. Entscheidend sind Ihr Versicherungsnachweis, Ihr zusatzversorgungspflichtiges Entgelt, Ihre Versorgungspunkte und der Rentenbeginn.

Was ist die VBL im öffentlichen Dienst?

VBL steht für Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Die VBLklassik ist die Pflichtversicherung für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Sie bietet eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung und kann auch Leistungen bei Erwerbsminderung sowie für Hinterbliebene umfassen.

VBLklassik bietet
  • lebenslange Betriebsrente im Alter,
  • Rente bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung,
  • Hinterbliebenenversorgung,
  • Absicherung bestimmter sozialer Komponenten,
  • jährliche Rentenerhöhung um 1 %.
Nicht verwechseln
  • VBLklassik = Pflichtversicherung,
  • VBLextra / VBLdynamik = freiwillige Zusatzvorsorge,
  • gesetzliche Rente = eigene Rentenversicherung,
  • Beamtenversorgung = nicht VBLklassik,
  • Renteninformation ≠ endgültiger Rentenbescheid.

Wer ist in der VBL pflichtversichert?

Pflichtversichert sind grundsätzlich Beschäftigte, deren Arbeitgeber an der VBL beteiligt ist und deren Arbeitsverhältnis unter den einschlägigen Tarifvertrag fällt, etwa TVöD, TV-L oder vergleichbare Regelungen. In Sonderfällen, etwa bei kurzer Beschäftigungsdauer kurz vor Rentenbeginn, können Ausnahmen gelten.

Praxis-Hinweis: Prüfen Sie Ihre Entgeltabrechnung. Dort finden Sie regelmäßig Hinweise auf VBL-Umlage, Arbeitnehmerbeitrag oder kapitalgedeckten Beitrag. Bei Arbeitgeberwechsel zwischen öffentlichem Dienst, Kirche, Kommune oder Land kann die Überleitung von Versicherungszeiten wichtig werden.

VBL-Beiträge 2026: Abrechnungsverband West und Ost

Die Finanzierung unterscheidet sich zwischen Abrechnungsverband West und Abrechnungsverband Ost. Im Westen ist die VBLklassik umlagefinanziert. Im Osten besteht eine Mischfinanzierung aus Arbeitgeberumlage und kapitalgedeckten Beiträgen.

Abrechnungsverband Arbeitgeber Arbeitnehmer Gesamt / Besonderheit
VBL West 5,49 % Arbeitgeberanteil an der Umlage 1,41 % Arbeitnehmeranteil + 0,40 % zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag 6,90 % Umlage + 0,40 % Zusatzbeitrag = 7,30 % Gesamtaufwand
VBL Ost/Umlage 1,06 % Arbeitgeberumlage; ab 01.01.2027: 2,59 % kein Arbeitnehmeranteil an der Umlage Arbeitgeber trägt die Umlage allein.
VBL Ost/Beitrag 2,00 % kapitalgedeckter Arbeitgeberbeitrag 2,00 % Arbeitnehmerbeitrag + 2,25 % zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag 6,25 % kapitalgedeckter Beitrag insgesamt
Korrektur zum Alttext: Die dort genannte Gesamtumlage von 7,86 % mit Arbeitgeberanteil 6,45 % ist als allgemeiner aktueller Wert für VBL West überholt.

VBL-Rente berechnen: Versorgungspunkte und Messbetrag

Für jedes Versicherungsjahr werden Versorgungspunkte ermittelt. Grundlage ist das vom Arbeitgeber gemeldete zusatzversorgungspflichtige Jahresentgelt. Dieses ist nicht immer identisch mit dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt.

Formel Versorgungspunkte pro Jahr: zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt ÷ 12 ÷ 1.000 € × Altersfaktor = Versorgungspunkte des Jahres Monatliche Betriebsrente: Summe Versorgungspunkte × 4,00 € = monatliche VBL-Betriebsrente vor Abschlägen
Die Infografik zeigt die Schritte von Jahresentgelt, Altersfaktor und Versorgungspunkten zur monatlichen VBL-Betriebsrente. Jahresentgelt zusatzversorgungspflichtig Altersfaktor abhängig vom Alter Versorgungspunkte jährlich addieren 4 € mtl. Versorgungspunkte × 4,00 € = monatliche Betriebsrente Abschläge, Teilrente, Versorgungsausgleich und Steuern/Beiträge kommen gesondert hinzu.

Beispielrechnung

Position Berechnung Ergebnis
Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt 48.000 € ÷ 12 4.000 € Monatswert
Referenzentgelt 4.000 € ÷ 1.000 € 4,00
Altersfaktor 4,00 × 0,9 3,60 Versorgungspunkte
Monatliche Betriebsrente aus diesem Jahr 3,60 × 4,00 € 14,40 € monatlich vor Abschlägen

Mini-Rechner: Versorgungspunkte pro Jahr berechnen

Versorgungspunkte-Schätzer

Überschlägige Berechnung für ein Versicherungsjahr. Maßgeblich ist der Versicherungsnachweis der VBL.

Versorgungspunkte des Jahres
Monatsrente aus diesem Jahr
Gesamtpunkte inkl. Start
Monatsrente nach Abschlag

Wartezeit, Rentenbeginn und Antrag

Ein Anspruch auf Betriebsrente aus der VBLklassik besteht grundsätzlich nur, wenn bis zum Rentenbeginn die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt ist. Jeder Kalendermonat zählt, für den mindestens für einen Tag Umlagen oder Beiträge zur Pflichtversicherung geleistet wurden.

Thema Regel Praxis-Hinweis
Wartezeit 60 Kalendermonate Versicherungszeiten bei anderen Zusatzversorgungskassen können unter Voraussetzungen anerkannt werden.
Altersrente regelmäßig bei Bezug einer gesetzlichen Altersrente als Vollrente VBL-Antrag zusätzlich zur gesetzlichen Rente stellen.
Erwerbsminderung an die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gekoppelt Bei bestehender Pflichtversicherung können soziale Komponenten hinzukommen.
Hinterbliebene Witwen-/Witwer- und Waisenrenten möglich Grundlage ist regelmäßig der entsprechende Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Kleinbetragsrente 2026 Abfindung möglich, wenn monatliche Betriebsrente 39,55 € nicht übersteigt Erwerbsminderungsrenten werden nur auf Antrag abgefunden.
Praxis-Tipp: Stellen Sie den VBL-Rentenantrag rechtzeitig. Der Antrag auf gesetzliche Rente ersetzt den Antrag bei der VBL nicht automatisch.

Abschläge bei vorzeitiger VBL-Rente

Wer eine gesetzliche Altersrente vorzeitig als Vollrente erhält, kann grundsätzlich auch die VBLklassik früher beziehen. Dann kann ein Abschlag entstehen. Die VBL nennt für die VBLklassik einen Abschlag von 0,3 % pro Monat, höchstens 10,8 %.

Beispiel: Summe Versorgungspunkte: 136,29 Messbetrag: 4,00 € Betriebsrente vor Abschlag: 545,16 € Vorzeitige Inanspruchnahme: 19 Monate Abschlag: 19 × 0,3 % = 5,7 % 545,16 € − 5,7 % = 514,09 € monatliche VBL-Rente
Achtung: Besonders langjährig Versicherte können eine gesetzliche Altersrente unter Voraussetzungen abschlagsfrei erhalten. Bei der VBL sollte trotzdem geprüft werden, ob dieselbe Abschlagsfreiheit greift und ob eine Vollrente oder Teilrente vorliegt.

Steuerliche Behandlung der VBL: Umlage, Arbeitgeberanteil und Auszahlung

Die steuerliche Behandlung der VBL hängt davon ab, ob die Beiträge und Umlagen in der Ansparphase steuerfrei, pauschal versteuert oder individuell versteuert wurden. In der Auszahlungsphase wird die VBL-Betriebsrente entsprechend aufgeteilt und nach § 22 Nr. 5 EStG besteuert.

Bereich Steuerliche Behandlung 2026 Hinweis
Arbeitgeberumlage VBL West steuerfrei nach § 3 Nr. 56 EStG bis 4 % der BBG; 2026: 4.056 € jährlich bzw. 338 € monatlich Der Freibetrag wird durch steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG gemindert.
Übersteigende Arbeitgeberumlage teilweise Pauschalversteuerung nach § 40b EStG möglich VBL West: pauschal versteuerbarer Betrag laut VBL bis 92,03 € monatlich.
Arbeitnehmeranteil West aus bereits versteuertem Entgelt In der Rentenphase wirkt sich die Vorversteuerung auf die Besteuerung des entsprechenden Rentenanteils aus.
VBL Ost Kapitaldeckungsverfahren Beiträge steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG bis 8 % der BBG; 2026: 8.112 € jährlich bzw. 676 € monatlich Sozialversicherungsfreiheit regelmäßig nur bis 4 % der BBG.
Auszahlung der VBL-Rente steuerpflichtig nach § 22 Nr. 5 EStG, soweit die Ansparphase steuerfrei oder gefördert war Pauschal oder individuell versteuerte Aufwendungen können zu Ertragsanteilsbesteuerung führen.
Häufiger Fehler: VBL-Umlagen pauschal als „steuerfrei“ oder pauschal als „voll steuerpflichtig“ zu behandeln. Maßgeblich sind Abrechnungsverband, Steuerfreibetrag, Pauschalierung, § 3 Nr. 63 EStG und die konkrete Lohnabrechnung.

Kranken- und Pflegeversicherung auf die VBL-Betriebsrente

VBL-Betriebsrenten können als Versorgungsbezüge beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sein. Bei pflichtversicherten Betriebsrentnern gilt in der Krankenversicherung ein Freibetrag. Für 2026 beträgt dieser Freibetrag 197,75 € monatlich. In der Pflegeversicherung gilt keine identische Freibetragslogik; dort ist die Freigrenzen-/Beitragslogik gesondert zu prüfen.

Praxis-Hinweis: Die Netto-VBL-Rente kann deutlich niedriger sein als die Brutto-Betriebsrente. Prüfen Sie deshalb neben der Steuer auch Krankenversicherung, Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung, Kinderzahl und Versicherungsstatus.

Historische Streitfragen zu VBL-Umlagen: Was ist noch wichtig?

Der Alttext enthielt lange historische Abschnitte zu Umlagezahlungen, Sanierungsgeldern, Gegenwertzahlungen und älterer Rechtsprechung. Für einen aktuellen Ratgeber ist vor allem die heutige Einordnung wichtig: laufende Arbeitgeberzuwendungen an umlagefinanzierte Versorgungssysteme können Arbeitslohn sein, werden aber über Steuerbefreiungen und Pauschalierungsvorschriften teilweise begünstigt.

Thema Aktuelle Einordnung Hinweis
Laufende Arbeitgeberumlage grundsätzlich Arbeitslohn, aber teilweise steuerfrei nach § 3 Nr. 56 EStG Grenzen und Anrechnung nach § 3 Nr. 63 EStG beachten.
Sanierungsgelder historisch gesondert behandelt; VBL West erhebt seit 2023 kein Sanierungsgeld mehr Für aktuelle Abrechnungen meist nicht mehr der Schwerpunkt.
Sonderzahlungen / Gegenwertzahlungen Spezialfälle beim Ausscheiden oder Systemwechsel Nur bei Arbeitgeber-Sonderfällen relevant, nicht für die normale Arbeitnehmer-Rentenberechnung.
Ältere Einspruchsverfahren historisch und im Einzelfall zu prüfen Nicht als Standardhinweis für aktuelle Arbeitnehmerfälle verwenden.

Häufige Fehler bei VBL-Rente und VBL-Beiträgen

Rechenfehler
  • Bruttogehalt mit zusatzversorgungspflichtigem Entgelt verwechselt,
  • Altersfaktor falsch gewählt,
  • Startgutschrift nicht einbezogen,
  • Messbetrag von 4,00 € vergessen,
  • Abschläge bei vorzeitiger Rente nicht berücksichtigt,
  • VBL West und VBL Ost vermischt.
Planungsfehler
  • Wartezeit von 60 Monaten unterschätzt,
  • VBL-Antrag zu spät gestellt,
  • Renteninformation mit Nettorente verwechselt,
  • Steuern und Krankenversicherung nicht eingeplant,
  • Teilrente/Vollrente nicht geprüft,
  • Versicherungszeiten bei Arbeitgeberwechsel nicht klären lassen.

Checkliste: VBL-Rente richtig prüfen

  • Aktuellen VBL-Versicherungsnachweis prüfen.
  • Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt aus Arbeitgebermeldung kontrollieren.
  • Abrechnungsverband West oder Ost feststellen.
  • Arbeitnehmeranteile und Arbeitgeberanteile in der Lohnabrechnung nachvollziehen.
  • Versorgungspunkte, Startgutschrift, soziale Komponenten und Bonuspunkte addieren.
  • Messbetrag von 4,00 € anwenden.
  • Wartezeit von 60 Kalendermonaten prüfen.
  • Rentenbeginn der gesetzlichen Rentenversicherung und VBL-Versicherungsfall abstimmen.
  • Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme berechnen.
  • Steuerliche Aufteilung der Rentenleistung beachten.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einplanen.
  • VBL-Rentenantrag rechtzeitig stellen.

FAQ: VBL Rente und Zusatzversorgung

Was ist die VBL?

Die VBL ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Sie organisiert die Zusatzversorgung für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Wie berechne ich meine VBL-Rente?

Sie addieren Ihre Versorgungspunkte und multiplizieren die Summe mit dem Messbetrag von 4,00 €. Vorzeitige Inanspruchnahme, Teilrente, Versorgungsausgleich oder Erwerbsminderung können das Ergebnis verändern.

Wie entstehen Versorgungspunkte?

Versorgungspunkte entstehen aus dem Verhältnis eines Zwölftels des zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts zum Referenzentgelt von 1.000 € und dem Altersfaktor.

Wie hoch ist der Messbetrag?

Der Messbetrag beträgt 4,00 €. Ein Versorgungspunkt entspricht dadurch grundsätzlich 4,00 € monatlicher Betriebsrente.

Welche Wartezeit gilt für die VBL?

Grundsätzlich ist eine Wartezeit von 60 Kalendermonaten in der Pflichtversicherung erforderlich. Sonderfälle gelten etwa bei Arbeitsunfall oder unverfallbaren Anwartschaften.

Wie hoch sind die VBL-Beiträge im Westen?

Im Abrechnungsverband West beträgt der Umlagesatz 6,90 %. Der Arbeitgeber trägt 5,49 %, der Arbeitnehmer 1,41 % plus zusätzlich 0,40 %.

Wie hoch sind die VBL-Beiträge im Osten?

Im Abrechnungsverband Ost gelten 2026 eine Arbeitgeberumlage von 1,06 % sowie ein kapitalgedeckter Beitrag von 6,25 %, davon 2,00 % Arbeitgeberanteil und 4,25 % Arbeitnehmeranteil.

Ist die VBL-Rente steuerpflichtig?

Ja. Die Besteuerung hängt davon ab, ob die Aufwendungen in der Ansparphase steuerfrei, pauschal oder individuell versteuert wurden. Steuerfreie oder geförderte Anteile werden regelmäßig nachgelagert besteuert.

VBL-Rente frühzeitig prüfen

Die VBL ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge im öffentlichen Dienst. Entscheidend ist aber nicht ein Durchschnittswert, sondern Ihr persönlicher Versicherungsverlauf. Prüfen Sie Entgeltmeldungen, Versorgungspunkte, Wartezeit, Abschläge und Steuerfolgen rechtzeitig.

Besonders vor Teilzeit, Arbeitgeberwechsel, Rentenantrag oder vorzeitigem Ruhestand lohnt sich eine genaue Berechnung.

Weitere hilfreiche Rechner und Themen

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche, rentenrechtliche, arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater, Rentenberater, der VBL, Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse.

Quellen und Rechtsstand

  • VBL, Finanzierung in der VBLklassik; Beitragssätze West und Ost, Stand: 02.07.2026.
  • VBL, Berechnung der Betriebsrente; Versorgungspunkte, Referenzentgelt 1.000 €, Messbetrag 4,00 €, Stand: 02.07.2026.
  • VBL, Leistungen der VBLklassik; Wartezeit 60 Kalendermonate, Rentenantrag und Leistungsarten, Stand: 02.07.2026.
  • VBL, VBLklassik allgemein; Steuerregeln für Arbeitgeberumlagen, § 3 Nr. 56 EStG, § 3 Nr. 63 EStG und Besteuerung der Rentenleistungen, Stand: 02.07.2026.
  • VBL, Vorzeitige Inanspruchnahme der VBLklassik; Abschlag 0,3 % je Monat, höchstens 10,8 %, Stand: 02.07.2026.
  • VBL, Rentenanpassung; jährliche Erhöhung der Betriebsrenten um 1 % zum 1. Juli, Stand: 02.07.2026.
  • § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG, Arbeitgeberzuwendungen an Pensionskassen und Versorgungseinrichtungen als Arbeitslohn; Rechtsstand: 02.07.2026.
  • § 3 Nr. 56 EStG, Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuwendungen zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung; Rechtsstand: 02.07.2026.
  • § 3 Nr. 63 EStG, Steuerfreiheit von Beiträgen zum kapitalgedeckten Aufbau betrieblicher Altersversorgung; Rechtsstand: 02.07.2026.
  • § 40b EStG, Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Beiträgen und Sonderzahlungen; Rechtsstand: 02.07.2026.
  • § 22 Nr. 5 EStG, Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen; Rechtsstand: 02.07.2026.
  • § 226 SGB V und § 229 SGB V, beitragspflichtige Einnahmen und Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Krankenversicherung; Freibetrag 2026 bei Betriebsrenten beachten.
  • § 77 SGB VI, Zugangsfaktor und rentenrechtliche Abschläge als Bezugspunkt für vorzeitige Renteninanspruchnahme; Rechtsstand: 02.07.2026.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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