Stand: 27.06.2026

Kaufpreisaufteilung Berlin: Gebäudeanteil und Grund & Boden richtig berechnen

Die Kaufpreisaufteilung Berlin ist entscheidend für die steuerliche Abschreibung einer vermieteten Immobilie. Denn nur der Anteil des Kaufpreises, der auf das Gebäude entfällt, kann über die AfA nach § 7 EStG abgeschrieben werden. Der Anteil für Grund und Boden ist dagegen nicht abnutzbar und damit nicht abschreibungsfähig.

Kurz gesagt: Je höher der steuerlich anerkannte Gebäudeanteil, desto höher ist regelmäßig die jährliche Abschreibung. Eine pauschale Aufteilung wie 80/20 oder 70/30 ist steuerlich riskant. Maßgeblich sind die realen Wertverhältnisse.

Wie berechnen Sie die Kaufpreisaufteilung?

Mit dem Rechner können Sie eine erste überschlägige Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Gebäudeanteil und Bodenanteil vornehmen. Für die Steuererklärung ist wichtig, dass die Aufteilung nachvollziehbar dokumentiert wird.

Benötigt werden typischerweise:

  • Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag,
  • anteilige Anschaffungsnebenkosten, zum Beispiel Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer,
  • Wohnfläche beziehungsweise Nutzfläche,
  • Grundstücksgröße und Miteigentumsanteil,
  • Baujahr, Modernisierungsstand und Gebäudezustand,
  • aktueller Bodenrichtwert zum Bewertungsstichtag.

Aufteilung Grundstückskaufpreis

Grundstücksart

Anschaffungsjahr
Baujahr

ggf. Anzahl Garagenstellplätze
ggf. Miteigentumsanteil - Zähler

Grundstückgröße in m²
Grundstückgröße in m²

Kaufpreis in Euro (incl. Nebenkosten) Euro
Wohnfläche in m² (bei Geschäftsgrd. Nutzfl.)

ggf. Anzahl Tiefgaragenstellplätze
ggf. Miteigentumsanteil - Nenner

Bodenrichtwert in Euro/m² Euro
Wert in Euro/m² Euro

Mehr Infos: Kaufpreisaufteilung mit Rechner .


Infografik: Kaufpreisaufteilung einfach erklärt

Kaufpreisaufteilung bei Immobilien Die Infografik zeigt, wie der Gesamtkaufpreis einer Immobilie steuerlich auf Gebäude und Grund und Boden aufgeteilt wird. Kaufpreisaufteilung bei Immobilien Nur der Gebäudeanteil ist abschreibungsfähig – Grund und Boden nicht 1 Kaufpreis Gesamtkaufpreis plus anteilige Anschaffungs- nebenkosten erfassen. 2 Bodenwert Bodenrichtwert mit Grundstücksfläche und Miteigentumsanteil prüfen. 3 Gebäudewert Baujahr, Zustand, Modernisierung und Restnutzungsdauer einbeziehen. 4 Aufteilung Wertverhältnis berechnen: Gebäudeanteil und Anteil für Grund und Boden. 5 AfA Nur der Gebäudeanteil bildet die Grundlage für die Abschreibung. Praxistipp: Vertragsaufteilung, BMF-Arbeitshilfe und Gutachten immer auf Plausibilität prüfen.
Infografik: Steuerliche Kaufpreisaufteilung in Gebäudeanteil und Anteil für Grund und Boden.

Warum ist die Kaufpreisaufteilung steuerlich so wichtig?

Beim Kauf einer vermieteten Immobilie wird ein Gesamtkaufpreis gezahlt. Steuerlich muss dieser Kaufpreis aufgeteilt werden in:

  • Gebäudeanteil: abschreibungsfähig über die AfA,
  • Grund und Boden: nicht abschreibungsfähig, weil der Boden steuerlich nicht abgenutzt wird.

Die Aufteilung wirkt sich damit unmittelbar auf Ihre Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus. Ein höherer Gebäudeanteil führt regelmäßig zu einer höheren jährlichen Abschreibung.

Wichtig: Die Finanzverwaltung akzeptiert nicht automatisch jede Aufteilung im Kaufvertrag. Sie muss wirtschaftlich nachvollziehbar sein und die realen Wertverhältnisse abbilden.

Wie berechnet man den Anteil von Grund und Boden?

Der Bodenwert wird in der Praxis häufig über den Bodenrichtwert ermittelt. Bei einer Eigentumswohnung ist zusätzlich der Miteigentumsanteil zu berücksichtigen.

Formel für Eigentumswohnungen

Anteilige Grundstücksfläche
= Grundstücksgröße × Miteigentumsanteil

Bodenwert
= anteilige Grundstücksfläche × Bodenrichtwert

Beispiel

Gesamtgrundstück 1.200 m²
Miteigentumsanteil 70 / 1.000
anteilige Grundstücksfläche 84 m²
Bodenrichtwert 1.500 €/m²
rechnerischer Bodenwert 126.000 €

Für Berliner Immobilien sollten Sie den Bodenrichtwert über BORIS Berlin zum passenden Stichtag abrufen und den Ausdruck beziehungsweise die PDF-Auskunft zur Steuerakte nehmen.


Wie wird der Gebäudeanteil ermittelt?

Der Gebäudeanteil ergibt sich nicht einfach als „Rest“ des Kaufpreises nach Abzug des Bodenwerts. Eine reine Restwertmethode ist steuerlich problematisch. Vielmehr sind die Verkehrswerte von Gebäude und Grund und Boden zueinander ins Verhältnis zu setzen.

Für den Gebäudewert sind insbesondere relevant:

  • Baujahr und Restnutzungsdauer,
  • Wohnfläche oder Nutzfläche,
  • Gebäudeart und Ausstattung,
  • Modernisierung und Sanierungsstand,
  • Baumängel oder Instandhaltungsrückstau,
  • Lage und Marktumfeld.
Einfach erklärt: Es geht nicht darum, den Bodenwert vom Kaufpreis abzuziehen. Entscheidend ist, welchen Anteil Gebäude und Boden am Gesamtwert der Immobilie haben. Diese Prozentsätze werden anschließend auf den tatsächlichen Kaufpreis angewendet.

Was gilt speziell für Berliner Immobilien?

Für Berlin gab es ein vereinfachtes Tabellenwertverfahren zur Kaufpreisaufteilung bei Eigentumswohnungen. Dieses Verfahren berücksichtigte insbesondere:

  • Wohnfläche,
  • Miteigentumsanteil,
  • Grundstücksgröße,
  • Baujahr beziehungsweise Gebäudealter,
  • Bodenwert.

Die historischen Berliner Tabellenwerte können als Orientierung und Dokumentationshilfe dienen. Für aktuelle Erwerbsfälle sollte jedoch zusätzlich geprüft werden, ob eine vertragliche Kaufpreisaufteilung, die BMF-Arbeitshilfe oder ein Sachverständigengutachten im konkreten Fall sachgerechter ist.

Besonders in Berlin können stark gestiegene Bodenrichtwerte dazu führen, dass rechnerisch ein sehr hoher Bodenanteil entsteht. Das kann die Gebäude-AfA deutlich reduzieren. Gerade deshalb ist eine sorgfältige steuerliche Prüfung wichtig.


Welche Rolle spielt die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung?

Das Bundesfinanzministerium stellt eine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück bereit. Sie wird in der Praxis häufig genutzt, um eine erste rechnerische Aufteilung zwischen Gebäude und Grund und Boden vorzunehmen.

Die Arbeitshilfe ist jedoch kein Ersatz für eine Einzelfallprüfung. Sie kann insbesondere dann an Grenzen stoßen, wenn Besonderheiten der Immobilie nicht ausreichend abgebildet werden, zum Beispiel:

  • besondere Mikrolage,
  • außergewöhnlicher Modernisierungsstand,
  • erheblicher Sanierungsbedarf,
  • Denkmalschutz,
  • Dachgeschossausbau,
  • abweichende Restnutzungsdauer,
  • ungewöhnliche Grundstückssituation.

Praxistipp: Nutzen Sie die BMF-Arbeitshilfe als Plausibilitätscheck, aber nicht blind als alleinige Begründung, wenn der Einzelfall deutlich abweicht.


Was sagt der BFH zur Kaufpreisaufteilung?

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Enthält der notarielle Kaufvertrag eine Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grund und Boden, ist diese grundsätzlich zu berücksichtigen, solange sie die realen Wertverhältnisse nicht in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich haltbar erscheint.

Das Finanzgericht darf eine solche Aufteilung nicht ohne Weiteres durch eine schematische Berechnung nach der BMF-Arbeitshilfe ersetzen. Bei Streit über die Wertverhältnisse kann ein Gutachten erforderlich sein.

Konsequenz für die Praxis: Eine sorgfältige Kaufpreisaufteilung bereits im notariellen Kaufvertrag kann steuerlich helfen. Sie sollte aber realistisch, begründet und dokumentiert sein.

Wann ist ein Sachverständigengutachten sinnvoll?

Ein Gutachten kann sinnvoll oder erforderlich sein, wenn die Finanzverwaltung den Gebäudeanteil kürzen will oder wenn die schematische Berechnung zu einem offensichtlich unpassenden Ergebnis führt.

Typische Fälle für ein Gutachten

  • hoher Kaufpreis in sehr guter Berliner Lage,
  • sehr hoher Bodenrichtwert,
  • frisch modernisierte oder kernsanierte Immobilie,
  • Denkmalschutz oder aufwendige Altbausanierung,
  • Dachgeschossausbau,
  • deutliche Abweichung zwischen Vertragsaufteilung und Finanzamtsberechnung,
  • größerer steuerlicher Effekt durch AfA.

Ein qualifiziertes Gutachten sollte die anerkannten Wertermittlungsverfahren nachvollziehbar anwenden und die wertrelevanten Besonderheiten der Immobilie dokumentieren.


Welche Fehler sollten Sie bei der Kaufpreisaufteilung vermeiden?

Fehler Warum problematisch? Besser so
Pauschale Aufteilung 80/20 oder 70/30 bildet reale Wertverhältnisse oft nicht ab Wertverhältnis nachvollziehbar berechnen
Restwertmethode Bodenwert wird isoliert abgezogen Gebäude- und Bodenwert ins Verhältnis setzen
Bodenrichtwert falscher Stichtag führt zu falscher Wertgrundlage Stichtag passend zum Erwerb dokumentieren
Modernisierung nicht berücksichtigt Gebäudewert kann unterschätzt werden Modernisierungen belegen und einwerten
Vertragsaufteilung ohne Begründung Angriffsfläche bei Rückfragen des Finanzamts Berechnung und Unterlagen zur Steuerakte nehmen

Checkliste: Unterlagen für die Kaufpreisaufteilung

  • notarieller Kaufvertrag mit Kaufpreis und gegebenenfalls Kaufpreisaufteilung,
  • Abrechnung der Anschaffungsnebenkosten,
  • Teilungserklärung und Miteigentumsanteil bei Eigentumswohnungen,
  • Wohnflächenberechnung,
  • Grundstücksgröße,
  • Baujahr und Modernisierungsnachweise,
  • Bodenrichtwertauskunft aus BORIS Berlin,
  • Berechnung mit BMF-Arbeitshilfe oder eigenem Rechner,
  • gegebenenfalls Sachverständigengutachten.

FAQ: Häufige Fragen zur Kaufpreisaufteilung

Warum muss der Kaufpreis überhaupt aufgeteilt werden?

Weil nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann. Der Anteil für Grund und Boden ist steuerlich nicht abnutzbar und gehört daher nicht zur AfA-Bemessungsgrundlage.

Ist eine pauschale Kaufpreisaufteilung 80/20 zulässig?

Eine pauschale Aufteilung ist steuerlich riskant. Die Aufteilung muss die realen Wertverhältnisse von Gebäude und Grund und Boden widerspiegeln.

Muss das Finanzamt die Aufteilung im Kaufvertrag akzeptieren?

Eine vertragliche Aufteilung ist grundsätzlich zu beachten, wenn sie wirtschaftlich haltbar ist. Weicht sie deutlich von den realen Wertverhältnissen ab, kann das Finanzamt sie überprüfen.

Was ist die BMF-Arbeitshilfe?

Die BMF-Arbeitshilfe ist ein Berechnungstool der Finanzverwaltung zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises. Sie kann als Orientierung dienen, ersetzt aber nicht zwingend eine Einzelfallbewertung.

Wann brauche ich ein Gutachten?

Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn die BMF-Arbeitshilfe oder eine schematische Berechnung zu einem wirtschaftlich unplausiblen Ergebnis führt oder wenn das Finanzamt den erklärten Gebäudeanteil nicht anerkennt.

Wo finde ich Berliner Bodenrichtwerte?

Berliner Bodenrichtwerte können über BORIS Berlin beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin online abgerufen werden.


Kaufpreisaufteilung steuerlich prüfen lassen

Gerade bei Berliner Immobilien kann die Kaufpreisaufteilung erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Ein zu niedriger Gebäudeanteil mindert die jährliche AfA und erhöht damit Ihre Steuerbelastung.

Unser Tipp: Lassen Sie die Kaufpreisaufteilung vor Abgabe der Steuererklärung prüfen, insbesondere bei hohen Bodenrichtwerten, Altbauwohnungen, Modernisierungen, Dachgeschosswohnungen oder abweichender Aufteilung im Kaufvertrag.

Kaufpreisaufteilung prüfen lassen



Historische Berliner Tabellenwerte zur Kaufpreisaufteilung

Die nachfolgenden Tabellenwerte beruhen auf dem früheren Berliner Tabellenwertverfahren zur Aufteilung des Kaufpreises für Eigentumswohnungen. Sie können für Altfälle, Vergleichsrechnungen oder zur Dokumentation weiterhin hilfreich sein. Für aktuelle Fälle sollte jedoch geprüft werden, ob die Werte noch sachgerecht sind oder ob eine aktuelle Bewertung vorzugswürdig ist.

Hinweis: Die Tabellenwerte ersetzen keine individuelle Prüfung. Bei erheblichen steuerlichen Auswirkungen, hohen Bodenrichtwerten oder Streit mit dem Finanzamt sollte ein Gutachten erwogen werden.

Anlage 1: Verhältnis anteilige Grundstücksfläche zur Wohnfläche

Tabelle Nr. Verhältnis anteilige Grundstücksfläche zur Wohnfläche = 1 :
10,25– 0,34
20,35– 0,44
30,45– 0,54
40,55– 0,64
50,65– 0,74
60,75– 0,84
70,85– 0,94
80,95– 1,09
91,10– 1,29
101,30– 1,49
111,50– 1,69
121,70– 1,89
131,90– 2,24
142,25– 2,74
152,75– 3,49
163,50– 4,50
Anlagen 2 und 3: Tabellenwerte in DM und Euro anzeigen

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Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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