Dieser Beitrag bietet eine übersichtliche Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Thüringen und kann einfach in Ihrem Blog veröffentlicht werden.
Im Jahr 2023 wurde in Thüringen Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 35,7 Millionen Euro festgesetzt, was einem Anstieg von 5,2 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese Zahlen gehen aus einer aktuellen Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik hervor.
Wichtige Zahlen im Überblick:
- Festgesetzte Steuer: 35,7 Millionen Euro
- Anstieg gegenüber 2022: 5,2 Millionen Euro
- Erteilte Steuerbescheide: 2.277
- Steuerpflichtiger Gesamterwerb: 181,6 Millionen Euro
Erbschaftsteuer
In 1.947 Fällen handelte es sich um steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen. Hierbei wurde ein Gesamtwert der Nachlassgegenstände von 297,5 Millionen Euro ermittelt, dem Nachlassverbindlichkeiten in Höhe von 38,6 Millionen Euro gegenüberstanden. Dies führte zu einem Reinnachlass von 258,9 Millionen Euro.
Für unbeschränkt steuerpflichtige Erben wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 152,8 Millionen Euro festgestellt, auf den eine Erbschaftsteuer in Höhe von 31,2 Millionen Euro festgesetzt wurde. Bemerkenswert ist, dass 82 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen einen steuerpflichtigen Erwerb von unter 100.000 Euro hatten, wobei diese jedoch nur zu 31 Prozent zur festgesetzten Steuer beitrugen.
Schenkungsteuer
Im Jahr 2023 kam es außerdem zu 343 steuerpflichtigen Schenkungen. Der steuerpflichtige Erwerb für diese Schenkungen betrug 28,7 Millionen Euro, woraus eine Schenkungsteuer von 4,6 Millionen Euro resultierte. Hierbei entfielen 84 Prozent der Schenkungen auf einen steuerpflichtigen Erwerb von unter 100.000 Euro, was zu 34 Prozent zur festgesetzten Schenkungsteuer beitrug.
Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Thüringen und die zunehmende Relevanz dieser Steuerarten im Vergleich zum Vorjahr.
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Pressemitteilung vom 07.08.2024