Änderungsprotokoll zum DBA Georgien unterzeichnet

Mit dem am 11. März 2014 in Tiflis unterzeichneten Änderungsprotokoll zum DBA Georgien wird die Zusammenarbeit der Finanzbehörden durch die Erweiterung des Informationsaustausches entsprechend dem OECD-Musterabkommen 2005 und der Einführung einer Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern gefördert. Außerdem wird die Datenschutzklausel aktualisiert.
Das unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d. h. nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und Georgien sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt.

Das Änderungsprotokoll finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF, Mitteilung vom 11.03.2014