Rechtsanwaltsfachangestellte: gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende erhöht

Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wurde für das Jahr 2024 fortgeschrieben und dabei erhöht. Das betrifft auch angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, für die zusätzlich auch die Vergütungsempfehlungen der Kammern gelten.

Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wurde für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2024 fortgeschrieben. Nach der Ende Oktober veröffentlichten Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2024) beträgt die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 II 1 BBiG für im Jahr 2024 begonnene Ausbildungsverhältnisse 649 Euro im ersten Lehrjahr, 766 Euro im zweiten Lehrjahr, 876 Euro im dritten und 909 Euro im vierten Lehrjahr.

Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wurde zum 01.01.2020 durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) eingeführt. Der Fortschreibungsmechanismus nach § 17 II BBiG, der eine jährliche Anpassung der Mindestvergütung vorsieht, greift zum 01.01.2024 erstmals ein. Unterhalb der gesetzlichen Mindestvergütung ist Vergütung nicht angemessen, sodass der Ausbildungsvertrag nicht eingetragen werden kann. Dies hat zur Folge, dass die oder der betroffene Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wird.

Die Rechtsanwaltskammern geben regelmäßig Empfehlungen zur Höhe der Ausbildungsvergütung für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Diese liegen deutlich über der gesetzlichen Mindestvergütung. Nach der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des BBiMoG waren Ausbildungsverhältnisse, bei denen die Vergütungsempfehlungen der Kammern um mehr als 20 % unterschritten wurden, nicht einzutragen. In welchem Verhältnis die Vergütungsempfehlungen der Kammern zur gesetzlichen Mindestvergütung stehen, ist nicht abschließend geklärt; auf diese Unstimmigkeit hatte die BRAK bereits im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen.

Auswirkungen für Rechtsanwaltsfachangestellte

Die Erhöhung der gesetzlichen Mindestvergütung für Auszubildende hat auch Auswirkungen für Rechtsanwaltsfachangestellte. Zwar sind die Vergütungsempfehlungen der Kammern für diese Berufsgruppe deutlich höher als die gesetzliche Mindestvergütung. Die Erhöhung der Mindestvergütung kann aber dennoch dazu führen, dass die Vergütungsempfehlungen der Kammern angepasst werden.

Die BRAK hat bereits angekündigt, dass sie die Auswirkungen der Erhöhung der gesetzlichen Mindestvergütung für die Vergütungsempfehlungen der Kammern prüfen wird. Die Kammern werden sich in ihrer nächsten Sitzung mit dieser Frage befassen.

Fazit

Die Erhöhung der gesetzlichen Mindestvergütung für Auszubildende ist ein positiver Schritt für die Auszubildenden in Deutschland. Sie stärkt die Position der Auszubildenden und trägt dazu bei, dass diese eine angemessene Vergütung erhalten.

Für Rechtsanwaltsfachangestellte ist es abzuwarten, ob die Vergütungsempfehlungen der Kammern an die Erhöhung der gesetzlichen Mindestvergütung angepasst werden.