Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 29. Januar 2024 gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 des Bewertungsgesetzes (BewG) die aktuellen Verbraucherpreisindizes bekanntgegeben. Diese Indizes sind für die Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung relevant, wie sie in Anlage 23 des BewG aufgeführt sind. Diese Anpassungen sind für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 anzuwenden.
Laut diesem Schreiben beträgt der Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2023 (Basisjahr 2020 = 100) 117,8. Zum Vergleich: Für Oktober 2001 (ebenfalls Basisjahr 2020 = 100) lag der Verbraucherpreisindex für Deutschland bei 77,1.
Diese Informationen sind wichtig für die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten im Rahmen der Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz. Die Bewirtschaftungskosten umfassen in der Regel Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis und ähnliche Kosten, die bei der Ermittlung des Ertragswerts einer Immobilie berücksichtigt werden müssen.
Das Schreiben des BMF wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen einsehbar.