Wenn ein geerbtes Haus nicht verkauft werden darf: Einschränkungen und Rechte der Erben

Als Alleinerbe erscheint es zunächst einfach, ein geerbtes Haus zu verkaufen, sobald der Eigentumsübergang im Grundbuch vollzogen ist. Doch was passiert, wenn rechtliche oder testamentarische Vorgaben einen Verkauf untersagen? Diese Frage kann für Erben zu einer bedeutenden Herausforderung werden.

Erbengemeinschaft und Verkaufsrechte

In einer Erbengemeinschaft besitzen alle Mitglieder gemeinsam das Erbe, was die Veräußerung eines Hauses kompliziert. Ein einzelner Erbe kann seinen Anteil am Haus nicht eigenständig verkaufen; ein Verkauf kann nur gemeinschaftlich erfolgen. Nach dem Verkauf wird der Erlös entsprechend den Erbanteilen aufgeteilt.

Testamentarische Anweisungen

Häufig legt der Erblasser im Testament fest, wie mit der Immobilie zu verfahren ist. Er kann anordnen, dass das Haus in der Familie bleiben, gestiftet oder unter bestimmten Bedingungen nicht verkauft werden darf. Ein verbreitetes Beispiel hierfür ist das Berliner Testament, bei dem Ehepartner einander als Alleinerben einsetzen und festlegen, dass die Immobilie erst nach dem Tod beider Ehepartner verkauft werden darf.

Das Berliner Testament verstehen

Dieses Testament sichert, dass der überlebende Partner die Immobilie nutzen kann, ohne dass die Kinder vorzeitig über den Nachlass verfügen können. Erst nach dem Tod des letzten verbleibenden Ehepartners geht das Erbe an die Schlusserben, in der Regel die Kinder, über. Mehr Infos siehe https://www.steuerschroeder.de/berliner-testament/index.html

Pflichtteil und Verkaufszwang

Trotz der testamentarischen Verfügung haben Kinder nach dem Tod eines Elternteils einen gesetzlichen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Ist das verfügbare Vermögen zu gering, um diesen Anspruch zu erfüllen, kann es notwendig werden, dass die Immobilie verkauft wird, um die finanziellen Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten zu befriedigen. Dieser Schritt ist allerdings oft erst nach einer gerichtlichen Entscheidung möglich.

Nießbrauchrecht – eine Alternative zum Verkauf

Um den Verkauf der Immobilie zu vermeiden und dennoch den lebenslangen Wohnsitz des überlebenden Ehepartners zu sichern, kann ein Nießbrauchrecht eingerichtet werden. Dieses Recht erlaubt dem Berechtigten, die Immobilie zu bewohnen und zu nutzen, solange er lebt. Dies schützt den überlebenden Partner effektiv vor dem Zwang, im Alter umziehen zu müssen.

Fazit

Die Frage, ob und wie ein geerbtes Haus verkauft werden darf, hängt stark von den testamentarischen Vorgaben und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Erben und Hinterbliebene sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um Konflikte zu vermeiden und eine Lösung zu finden, die die Wünsche des Erblassers respektiert und gleichzeitig die Rechte der Erben wahrt.