Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine steuerliche Gewinnermittlungsmethode, die vor allem für kleinere Unternehmen und Selbständige geeignet ist, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Die EÜR ist einfacher und weniger zeitintensiv als die Bilanzierung, weil sie lediglich die tatsächlich geflossenen Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt.
Wer darf die EÜR verwenden?
Die EÜR steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie:
- Nicht buchführungspflichtig nach HGB oder anderen gesetzlichen Vorschriften sind.
- Einen Jahresumsatz von bis zu 800.000 Euro und einen Gewinn von bis zu 80.000 Euro erzielen (Stand 2024, angepasst durch das Wachstumschancengesetz).
Freiberufler können unabhängig von Umsatz und Gewinn immer die EÜR nutzen, während größere Unternehmen und bestimmte Gesellschaftsformen eine Bilanz erstellen müssen.
Vorteile der EÜR
- Einfachheit: Die EÜR ist weniger komplex als die Bilanzierung.
- Zeitersparnis: Sie erfordert weniger Buchhaltungsaufwand.
- Direkte Erfassung: Es zählt der tatsächliche Geldfluss, nicht das Entstehen von Forderungen und Verbindlichkeiten.
Anwendung des Zufluss-Abfluss-Prinzips
Bei der EÜR gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG), das heißt, Einnahmen und Ausgaben werden im Zeitpunkt des Geldflusses erfasst. Dies unterscheidet die EÜR grundlegend von der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der doppelten Buchführung, bei der Einnahmen und Ausgaben unabhängig vom Zahlungszeitpunkt berücksichtigt werden.
Wichtige Elemente der EÜR
- Betriebseinnahmen können umsatzsteuerpflichtig oder -frei sein, auch private Nutzungen wie Kfz-Nutzung werden erfasst.
- Betriebsausgaben umfassen alles von Wareneinkäufen über Gehälter bis hin zu Abschreibungen und sind im Zeitpunkt der Zahlung abzugsfähig.
Anlagevermögen in der EÜR
Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Grundstücke müssen in einem Anlageverzeichnis geführt werden, das auch für abnutzbare Anlagegüter wie Fahrzeuge oder Maschinen gilt. Die Abschreibung dieser Güter wird in der EÜR als Betriebsausgabe berücksichtigt.
Steuerliche Dokumentation und Fristen
Zur vollständigen Steuererklärung gehören neben der EÜR unter Umständen auch die Umsatzsteuererklärung und, für Gewerbetreibende, die Gewerbesteuererklärung. Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung sind flexibel und können sich verlängern, insbesondere wenn Sie durch einen Steuerberater unterstützt werden.
Fazit
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bietet eine praktische Möglichkeit für kleinere Unternehmen und Selbständige, ihren Gewinn einfach und effizient zu ermitteln. Durch das Wachstumschancengesetz wurden die Grenzen für die Nutzung der EÜR angehoben, sodass mehr Unternehmer von dieser Methode profitieren können. Es ist wichtig, die steuerlichen Pflichten zu kennen und die Fristen zur Abgabe der Steuerunterlagen einzuhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Mehr Infos siehe https://www.steuerschroeder.de/einnahmenueberschussrechnung.html