Erbschaft + Hausverkauf : Was Sie wissen müssen

Als Alleinerbe einer Immobilie fragen sich viele, wann und unter welchen Bedingungen sie das geerbte Haus verkaufen dürfen. Grundsätzlich ist dies möglich, sobald Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Besonderheiten, die beachtet werden müssen.

Verkauf eines geerbten Hauses als Alleinerbe

Sobald Sie als Alleinerbe im Grundbuch eingetragen sind, können Sie die geerbte Immobilie grundsätzlich verkaufen. Dieser Prozess ist jedoch nicht immer so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Es gibt spezifische Regeln und Ausnahmen, die Ihren Handlungsspielraum beeinflussen können.

Teil einer Erbengemeinschaft

Sollten Sie Teil einer Erbengemeinschaft sein, ändert sich die Situation erheblich. In diesem Fall ist es nicht möglich, Ihren Anteil am gemeinschaftlich geerbten Haus allein zu verkaufen. Die Gemeinschaft muss geschlossen handeln und kann nur als Ganzes den Verkauf durchführen. Der Erlös aus dem Verkauf wird anschließend unter den Erben aufgeteilt. Diese Regelung verhindert, dass einzelne Erben ohne Zustimmung der anderen handeln und somit mögliche Konflikte innerhalb der Gemeinschaft.

Die Rolle des Testaments

Ein Testament kann maßgeblich beeinflussen, ob und wann Sie eine geerbte Immobilie verkaufen dürfen. Der Verstorbene (Erblasser) kann im Testament detailliert festlegen, was mit der Immobilie nach seinem Tod geschehen soll. Es kann beispielsweise vorgeschrieben werden, dass das Haus verschenkt, gestiftet oder im Familienbesitz bleiben soll. Besonders relevant ist das Berliner Testament, welches häufig von Ehepaaren genutzt wird.

Das Berliner Testament

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des letzten Partners die sogenannten Schlusserben, meist die eigenen Kinder, den Nachlass erben sollen. Diese Regelung verhindert, dass die Erben bereits vor dem Tod des zweiten Elternteils das von diesem genutzte Haus verkaufen können. So bleibt das Haus bis zum Tod des letzten Ehepartners im Besitz der Familie und sichert dem überlebenden Partner ein dauerhaftes Wohnrecht.

Umgehung des Testaments durch den Pflichtteil

Trotz eines klaren Testaments hat jedes Kind nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf den Pflichtteil. Wenn das übrige Vermögen neben der selbst genutzten Immobilie zu gering ist, um den Pflichtteil auszuzahlen, kann der noch lebende Ehepartner gezwungen sein, das Haus zu verkaufen, um den Anspruch zu erfüllen. Das betroffene Kind müsste seinen Pflichtteil jedoch gerichtlich einklagen, was oftmals zu familiären Spannungen führen kann.

Lebenslanges Wohnrecht sichern

Um zu vermeiden, dass der überlebende Ehepartner aus dem Haus ausziehen muss, um den Pflichtteil zu bezahlen, kann ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart werden. Mit dem sogenannten Nießbrauchrecht sichern Sie sich zu Lebzeiten ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht für das Haus oder die Wohnung. Dies bietet den Vorteil, dass der überlebende Partner weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben kann, während der Pflichtteil dennoch ausgezahlt wird.

Fazit

Der Verkauf einer geerbten Immobilie als Alleinerbe ist grundsätzlich möglich, jedoch mit zahlreichen Ausnahmen und Regelungen verbunden. Besonders bei Vorliegen eines Testaments oder innerhalb einer Erbengemeinschaft sind die Handlungsspielräume eingeschränkt. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um alle Möglichkeiten und Verpflichtungen zu kennen und rechtliche Konflikte zu vermeiden.

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