WPK lehnt erneut Meldepflicht für Steuergestaltungen ab

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat sich erneut gegen die Einführung einer Meldepflicht für bestimmte innerstaatliche Steuergestaltungen ausgesprochen. Diese Pflicht ist im Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes vorgesehen, der am 24. Juli 2024 veröffentlicht wurde.

Bereits im Juli hatte die WPK dieses Vorhaben in ihrer Stellungnahme zum damaligen Referentenentwurf abgelehnt. Nun hat sie sich einem gemeinsamen Appell von Kammern, Verbänden und Organisationen aus verschiedenen Bereichen angeschlossen, der sich gegen die Einführung dieser Meldepflicht richtet.

Kernaussagen:

  • Die WPK lehnt die Einführung einer Meldepflicht für bestimmte innerstaatliche Steuergestaltungen entschieden ab.
  • Sie hat sich einem gemeinsamen Appell von Kammern, Verbänden und Organisationen angeschlossen, der sich gegen diese Meldepflicht richtet.
  • Der Appell wurde am 25. September 2024 an die Mitglieder von Bundesrat und Bundestag gerichtet.

Hintergrund:

Die Einführung einer Meldepflicht für bestimmte innerstaatliche Steuergestaltungen ist ein kontrovers diskutiertes Thema. Befürworter argumentieren, dass sie dazu beitragen kann, Steuervermeidung und -hinterziehung zu bekämpfen. Gegner sehen darin jedoch einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit und befürchten einen erhöhten bürokratischen Aufwand.

Ausblick:

Es bleibt abzuwarten, wie die Politik auf den Appell der Kammern, Verbände und Organisationen reagieren wird. Die WPK wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzen.

Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei individuellen Fragen sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.