BMF, Mitteilung vom 10.10.2024
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung setzt die jüngsten Anpassungen der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke in deutsches Recht um. Die Liste, die halbjährlich aktualisiert wird, enthält Steuerhoheitsgebiete, die als nicht kooperativ gelten, weil sie internationale Standards in den Bereichen Transparenz, faire Besteuerung und Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewinnkürzung und Gewinnverschiebung (BEPS) nicht ausreichend umsetzen.
Aktualisierungen der EU-Liste
Im Jahr 2024 konnten im Februar und Oktober im Rat der Europäischen Union für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) keine vollständigen Einigungen über die Aktualisierung der Liste erzielt werden. Dennoch wurde beschlossen, einige Länder von der Liste zu streichen. Antigua und Barbuda, die Bahamas, Belize, die Seychellen sowie die Turks- und Caicosinseln wurden aufgrund von Fortschritten bei der Umsetzung von Transparenz- und Steuerstandards von der Liste gestrichen. Damit sind derzeit noch 11 Staaten bzw. Hoheitsgebiete auf der EU-Liste der nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete verzeichnet.
Umsetzung in deutsches Recht
Die Änderungsverordnung passt die deutsche Steueroasen-Abwehrverordnung gemäß § 3 Absatz 1 StAbwG (Steueroasen-Abwehrgesetz) an die aktualisierte EU-Liste an. Dies bedeutet, dass die in der EU-Liste aufgeführten Staaten und Gebiete in Deutschland als nicht kooperativ betrachtet werden und entsprechende steuerliche Maßnahmen gegen Transaktionen und Geschäftstätigkeiten mit diesen Gebieten greifen.
Ziel der Verordnung
Die Steueroasen-Abwehrverordnung zielt darauf ab, Steuervermeidung und aggressive Steuerplanungspraktiken durch den Einsatz von Offshore-Strukturen in nicht kooperativen Gebieten zu verhindern. Unternehmen und Privatpersonen, die in diesen Gebieten tätig sind, müssen sich auf verschärfte steuerliche Prüfungen und mögliche Sanktionen einstellen.
Fazit
Die Änderungen der Steueroasen-Abwehrverordnung folgen der halbjährlichen Aktualisierung der EU-Liste nicht kooperativer Steuerhoheitsgebiete. Diese Anpassungen sind ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung von Transparenz und fairer Besteuerung auf internationaler Ebene. Unternehmen und Steuerpflichtige sollten die Liste aufmerksam verfolgen, um potenzielle steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Mitteilung vom 10.10.2024.