Höhere Beitragssätze für die Pflege ab 2025

Bundesregierung, Mitteilung vom 11.11.2024

Um die soziale Pflegeversicherung (SPV) kurzfristig finanziell abzusichern, hat das Bundeskabinett eine Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes ab Januar 2025 beschlossen. Der Beitragssatz soll um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Dieser Schritt ist notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung zu gewährleisten und gleichzeitig Zeit für eine umfassende Reform der Pflegefinanzierung zu gewinnen.

Langfristige Stabilität durch Pflegereform

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Pflegeversicherung, um diese strukturell besser aufzustellen. Eine gut ausgebaute und resiliente Pflegeversicherung soll sowohl die pflegerische Versorgung in Zukunft sichern als auch die finanzielle Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch langfristig stabile Beitragssätze begrenzen.

Nächste Schritte

Die Verordnung wird dem Bundestag zur Mitwirkung vorgelegt und bedarf zudem der Zustimmung des Bundesrats. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem erhöhten Beitragssatz sollen helfen, die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung zu sichern und nachhaltige Finanzierungsmodelle zu entwickeln.

Quelle: Bundesregierung