Neue Grundsteuer: Keine Sonderlasten für Unternehmen durch die Hintertür!

Mit der flächendeckenden Einführung des neuen Grundsteuerrechts ab 2025 steht eine Reform bevor, die Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen könnte. Ursprünglich sollte die Reform laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zu einer Mehrbelastung führen, sondern aufkommensneutral gestaltet sein. Doch erste Zahlen zeigen: Viele Unternehmen könnten durch die neue Regelung unverhältnismäßig belastet werden.

Grundsteuerreform – Ausgangslage und Modelle

Das neue Grundsteuerrecht wurde notwendig, weil das BVerfG die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärte. Die Bundesländer hatten dabei die Möglichkeit, eigene Wege zu gehen:

  • Bundesmodell: Die meisten Länder haben sich für das komplexe Bundesmodell entschieden.
  • Alternative Landesmodelle: Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg setzten auf vereinfachte, eigene Regelungen.

Das Ziel der Reform, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, bezieht sich nicht auf einzelne Steuerzahler, sondern auf die Gesamteinnahmen der Kommunen. Schon jetzt zeigt sich jedoch, dass viele Gemeinden das Jahr 2024 genutzt haben, um durch Anhebung der Hebesätze ihre Einnahmebasis vorab zu erhöhen.

Steuererhöhungen und ihre Folgen

Für Unternehmen ist die Höhe der Grundsteuer ein entscheidender Standortfaktor. Gemeinden mit hohen Hebesätzen riskieren, im interregionalen und internationalen Wettbewerb an Attraktivität zu verlieren. Doch die aktuelle Entwicklung zeigt:

  • Die Hebesätze der Grundsteuer B (für betrieblich genutzte Grundstücke) stiegen im Jahr 2024 um durchschnittlich 14 Prozentpunkte auf 568 Prozent.
  • Extreme Beispiele wie Niederkassel, wo der Hebesatz um 410 Prozentpunkte stieg, zeigen, wie unterschiedlich die Belastungen ausfallen.

Benachteiligung durch gesplittete Messzahlen

Die neue Grundsteuer belastet Unternehmen häufig überproportional. Das Bundesmodell legt unterschiedliche Messzahlen für Wohn- und Gewerbeimmobilien fest:

  • Wohnimmobilien: 0,31 Promille
  • Gewerbeimmobilien: 0,34 Promille

Einige Bundesländer gehen noch weiter: In Bremen beträgt die Messzahl für Nicht-Wohngrundstücke sogar 0,75 Promille. Diese Ungleichbehandlung führt dazu, dass Unternehmen in bestimmten Regionen deutlich mehr zahlen als Wohnimmobilienbesitzer.

Was sollte geändert werden?

Um die Standortbedingungen für Unternehmen zu verbessern und eine faire Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten, schlägt die DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) folgende Maßnahmen vor:

  1. Einheitliche Messzahlen: Die Messzahlen sollten unabhängig von der Art der Nutzung einheitlich festgelegt werden.
  2. Senkung der Hebesätze: Kommunen sollten ihre Hebesätze anpassen, um die Belastung für Unternehmen zu verringern.
  3. Verzicht auf Sonderregelungen: Landesgesetzliche Sondermesszahlen, wie sie in Bremen, Berlin oder Sachsen gelten, sollten abgeschafft werden.

Fazit: Fairness statt Sonderlasten

Die Grundsteuerreform bietet die Chance, das Steuersystem gerechter und einfacher zu gestalten. Doch aktuelle Entwicklungen zeigen, dass viele Unternehmen durch höhere Messzahlen und Hebesätze überproportional belastet werden. Dies gefährdet nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Betriebe, sondern auch die wirtschaftliche Attraktivität vieler Standorte.

Es liegt nun an den Ländern und Gemeinden, die Reform so umzusetzen, dass sie keine „Sonderlasten durch die Hintertür“ für Unternehmen schafft. Nur so können die ursprünglichen Ziele der Reform – Fairness und Aufkommensneutralität – tatsächlich erreicht werden.