Die Grenzgängerregelung betrifft Personen, die in einem Staat wohnen und in einem angrenzenden Staat arbeiten, wobei sie regelmäßig zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Diese Regelungen sind in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) festgelegt und bestimmen, welcher Staat das Besteuerungsrecht für die Einkünfte dieser Personen hat.
Allgemeine Besteuerungsprinzipien:
- Tätigkeitsstaatprinzip: Grundsätzlich werden Einkünfte aus unselbständiger Arbeit in dem Staat besteuert, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird.
- Wohnsitzstaatprinzip: In bestimmten Fällen, insbesondere bei Grenzgängern, kann das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zugewiesen werden.
Spezielle Grenzgängerregelungen:
Deutschland hat mit einigen Nachbarländern spezielle Regelungen für Grenzgänger vereinbart:
- Frankreich und Österreich: Hier gilt eine besondere Grenzgängerregelung, bei der der Arbeitslohn im Wohnsitzstaat besteuert wird, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine wesentliche Änderung trat am 1. Januar 2024 in Kraft:
- Die tägliche Rückkehr zum Wohnsitz ist nicht mehr erforderlich.
- Wohn- und Arbeitsort müssen sich innerhalb einer 30-Kilometer-Grenzzone befinden.
- Arbeitstage im Homeoffice innerhalb dieser Zone gelten nicht als schädlich für den Grenzgängerstatus.
- Die Grenzgängereigenschaft geht nur dann verloren, wenn Beschäftigte an mehr als 45 Arbeitstagen oder an mehr als 20 Prozent der Arbeitstage außerhalb der Grenzzone tätig sind.
- Schweiz: Für Grenzgänger in die Schweiz gibt es ebenfalls spezielle Regelungen. Der Arbeitslohn wird im Wohnsitzstaat besteuert, jedoch erhebt die Schweiz eine Quellensteuer von 4,5 %, die auf die deutsche Steuer angerechnet wird.
Sozialversicherung:
Unabhängig von der steuerlichen Behandlung unterliegen Grenzgänger in der Regel den Sozialversicherungsvorschriften des Staates, in dem sie tätig sind. Dies bedeutet, dass beispielsweise ein in Deutschland beschäftigter Grenzgänger den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt.
Wichtige Hinweise:
- Die genauen Regelungen können je nach Land und individuellem Fall variieren.
- Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Finanzbehörden oder einem Steuerberater über die spezifischen Bestimmungen zu informieren.
- Änderungen in den Doppelbesteuerungsabkommen oder nationalen Gesetzen können die Grenzgängerregelungen beeinflussen.
Für Grenzgänger ist es daher wichtig, stets über aktuelle Entwicklungen informiert zu sein und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.