Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Erbschaftsteuerrecht in Kraft, die sowohl den Erbfallkostenpauschbetrag als auch die Behandlung von Nachlassverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht betreffen. Diese Anpassungen basieren auf aktuellen Gerichtsentscheidungen und sollen mehr Gerechtigkeit sowie steuerliche Entlastung schaffen.
1. Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG)
Der Erbfallkostenpauschbetrag wird zum 1. Januar 2025 von bisher 10.300 Euro auf 15.000 Euro angehoben.
Was bedeutet das?
- Der Pauschbetrag deckt typische Kosten ab, die im Zusammenhang mit einem Erbfall entstehen, z. B. für:
- Bestattung,
- Nachlassverwaltung,
- Grabpflege.
- Die Pauschale wird ohne Einzelnachweis von den Erben abgezogen, sodass sich der steuerpflichtige Nachlass entsprechend verringert.
👉 Vorteil für Erben:
Die Erhöhung bedeutet eine zusätzliche steuerliche Entlastung und mindert die Erbschaftsteuerlast erheblich – insbesondere bei kleineren Nachlässen.
Anwendungszeitraum:
- Die Neuregelung gilt für alle Erbfälle ab dem 1. Januar 2025.
- Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (d. h. der Zeitpunkt des Todes).
2. Nachlassverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht (§ 10 Abs. 6 und 6b ErbStG)
Eine bedeutende Änderung betrifft die Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht.
Hintergrund:
Bisher konnten Erben, die nicht in Deutschland ansässig sind oder nur Teile des Nachlasses in Deutschland versteuern müssen, Pflichtteilsverbindlichkeiten und andere Nachlassschulden nicht steuermindernd geltend machen (§ 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG).
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied jedoch am 21. Dezember 2021 (Rechtssache C-394/20), dass diese Regelung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt.
👉 Neue Regelung ab 2025:
- Nachlassverbindlichkeiten sind künftig anteilig abzugsfähig – entsprechend dem Verhältnis des Vermögensanfalls, der der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt.
- Diese Änderung gilt für:
- Pflichtteilsansprüche,
- Schulden des Erblassers,
- Erbfallkosten.
Beispiel:
Ein Erbe erhält Vermögen im Wert von 1 Million Euro, wovon 500.000 Euro in Deutschland steuerpflichtig sind. Die Nachlassverbindlichkeiten betragen 100.000 Euro.
- Nach der neuen Regelung sind 50 % der Nachlassverbindlichkeiten (50.000 Euro) abzugsfähig.
3. Neuordnung und Strukturierung des § 10 ErbStG
Im Zuge der Neuregelung wird der § 10 ErbStG strukturell überarbeitet:
- Die bisherigen Sätze 3 bis 11 werden zur besseren Lesbarkeit in neue Absätze gegliedert.
- Es erfolgt jedoch keine inhaltliche Änderung – die bisherige Rechtslage bleibt im Wesentlichen bestehen.
Fazit
Die Reform des Erbschaftsteuerrechts bringt wichtige Erleichterungen und Anpassungen:
- Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags: Erben profitieren von einer höheren steuerlichen Entlastung ab 2025.
- Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht: Die neue Regelung sorgt für mehr Gerechtigkeit und setzt europäische Vorgaben um.
- Neuordnung des § 10 ErbStG: Die Vorschrift wird übersichtlicher und praxisfreundlicher.
👉 Tipp: Erben und Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden Erbfällen sollten sich frühzeitig über die neuen Regelungen informieren und steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um die Vorteile optimal zu nutzen.