Definition Grenzgänger
Grenzgänger sind Personen, die in einem Staat arbeiten und in einem anderen Staat wohnen. Steuerliche Grenzgängerregelungen existieren in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz, Frankreich und Österreich.
Wichtige Hinweise
Da Grenzgänger Auslandssachverhalte betreffen, müssen die Belege zur Anlage N-Gre direkt mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden (Belegvorlagepflicht).
DBA-Schweiz
Steuerpflicht und Quellensteuer:
- Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsplatz in der Schweiz zahlen ihre Steuer in Deutschland.
- Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer von 4,5 %.
- Zur Vermeidung höherer Abzüge benötigen Sie eine vom Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung.
Beginn der Grenzgängertätigkeit:
- Zu Beginn erhalten Sie einen Fragebogen, der vollständig auszufüllen ist.
- Nach Bearbeitung wird eine Steuernummer vergeben.
- Vierteljährliche Vorauszahlungen sind erforderlich.
Abgabe der Steuererklärung:
- Jährliche Abgabe der Einkommensteuererklärung mit Anlage N-Gre bis zum 31.07. des Folgejahres.
- Pandemiebedingte Fristverschiebungen:
- 2022: 02.10.2023
- 2023: 02.09.2024
Benötigte Unterlagen:
- Lohnausweis und Zusatzblätter
- Bescheinigung der Pensionskasse
- Nachweis zur Krankenversicherung
- Bescheinigung über Arbeitgeberzuschüsse zur NBUV und KTGV
DBA-Frankreich
Definition Grenzgänger:
- Arbeiten im Grenzgebiet und Rückkehr zur Wohnstätte im Grenzgebiet des anderen Staates.
- Maximal 45 Nichtrückehrtage sind erlaubt.
Grenzgebiete:
- In Deutschland: Gemeinden bis 20 km zur Grenze.
- In Frankreich: Haut-Rhin, Bas-Rhin, Moselle (bis 30 km von der Grenze).
Freistellungsbescheinigung:
- Kann zur Vermeidung von Lohnsteuerabzügen beantragt werden.
DBA-Österreich
Beginn der Grenzgängertätigkeit:
- Nach Einreichen des Fragebogens erfolgt die Steuernummervergabe.
- Vierteljährliche Vorauszahlungen.
Steuererklärung:
- Jährliche Abgabe der Einkommensteuererklärung mit Anlage N-Gre.
- Abgabefrist: 31.07. des Folgejahres.
Homeoffice-Regelungen für Grenzgänger
- Seit dem 01.07.2022 gelten wieder die Regelungen wie vor der Pandemie.
- Mindestens ein Arbeitstag pro Woche oder fünf Tage pro Monat in der Schweiz erforderlich, um den Grenzgängerstatus zu wahren.
- Über 60 Nichtrückehrtage führen zum Verlust des Grenzgängerstatus.
Veränderungen während der Grenzgängertätigkeit
- Informieren Sie das Finanzamt über Einkommensänderungen, Familienstand, Anschrift und Bankverbindung.
- Beendigung der Grenzgängertätigkeit ist ebenfalls mitzuteilen.
Zahlungsverkehr:
- Empfehlenswert ist das Lastschriftverfahren.
- Vorauszahlungen erfolgen quartalsweise am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12.