Schenkungsteuer: Steuerklasse bei der erstmaligen Vermögensausstattung von Familienstiftungen

Aktuelles aus der Rechtsprechung: Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz und anhängiges Verfahren beim BFH

Bei der Gründung einer Familienstiftung stellt sich häufig die Frage, wie die Schenkungsteuer zu ermitteln ist – insbesondere, welche Steuerklasse bei der erstmaligen Vermögensausstattung Anwendung findet. Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen, die nun auch dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Überprüfung vorliegt.

Worum geht es?

Im Fokus steht der schenkungsteuerbare Übergang von Vermögen des Stifters auf eine Familienstiftung. Nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz (§ 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG) bestimmt sich die maßgebliche Steuerklasse ausschließlich nach dem Verhältnis des Stifters zu den potenziellen Bezugsberechtigten der Stiftung.

Unbeachtlich ist dabei, wer im Falle einer späteren Auflösung der Stiftung das verbliebene Vermögen erhalten würde (sog. Anfallsberechtigte). Dieses Ergebnis war für die Beteiligten im Streitfall erfreulich, da dadurch eine günstigere Steuerklasse angewendet werden konnte.

Warum ist das wichtig?

Die Steuerklasse beeinflusst maßgeblich:

  • die Höhe der persönlichen Freibeträge und
  • den anzuwendenden Steuersatz bei der Schenkungsteuer.

Je näher das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen Stifter und Bezugsberechtigten, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz. Das Urteil kann daher erhebliche steuerliche Vorteile bedeuten – insbesondere bei der Planung und Strukturierung einer Familienstiftung.

Nächste Schritte: Entscheidung durch den BFH

Das FG Rheinland-Pfalz hat die Revision zugelassen, weil die Frage bislang höchstrichterlich ungeklärt ist und große praktische Bedeutung hat. Das Finanzamt hat Revision eingelegt, sodass der II. Senat des Bundesfinanzhofs nun die endgültige Entscheidung treffen wird.

Wir halten Sie über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden und stehen Ihnen für Fragen rund um die steueroptimierte Gestaltung von Familienstiftungen gerne zur Verfügung.