Freiberufler oder Gewerbetreibender? So ordnen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit steuerlich richtig ein

Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, ist die erste wichtige steuerliche Weichenstellung oft gar nicht so offensichtlich: Gehören Ihre Einnahmen zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder zu den gewerblichen Einkünften?

Diese Unterscheidung hat weitreichende Folgen – von der Gewerbesteuerpflicht über die Buchführungspflichten bis hin zur Zuständigkeit des Finanzamts. Besonders bei modernen Berufsbildern wie Influencern, Coaches oder IT-Dienstleistern ist die Einordnung nicht immer eindeutig. Wir zeigen, worauf es ankommt.


🔍 Was sind Gewinneinkünfte?

Im deutschen Steuerrecht zählen folgende drei Einkunftsarten zu den sogenannten Gewinneinkünften:

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Dieser Beitrag konzentriert sich auf die beiden letztgenannten – also auf die Frage: Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender?


📌 Gewerbliche Einkünfte: Wenn Sie ein Unternehmen führen

Als Gewerbetreibender gelten Sie, wenn Ihre Tätigkeit folgende Merkmale erfüllt:

  • Sie arbeiten selbstständig (also nicht angestellt) und auf eigene Rechnung.
  • Ihre Tätigkeit ist auf Gewinnerzielung ausgerichtet.
  • Sie handeln regelmäßig, nicht nur einmalig oder gelegentlich.
  • Sie bieten Ihre Leistungen oder Produkte am Markt an.
  • Ihre Tätigkeit gehört nicht zu den freien Berufen und ist keine Land- oder Forstwirtschaft.

Typische Beispiele:

  • Einzelhandel, Gastronomie, Handwerksbetriebe
  • Online-Shops, Dropshipping, Eventagenturen
  • Vermittlungsplattformen, Makler

Wichtig: Gewerbetreibende müssen in der Regel ein Gewerbe anmelden und unterliegen der Gewerbesteuerpflicht.


📌 Freiberufliche Einkünfte: Die „klassische Selbstständigkeit“

Freiberufler gehören zu einer gesetzlich definierten Gruppe, deren Tätigkeit auf besonderen fachlichen Kenntnissen, Ausbildung oder schöpferischer Begabung basiert. Sie gelten nicht als Gewerbetreibende und sind daher von der Gewerbesteuer befreit.

Die typischen „Katalogberufe“ laut Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG):

  • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker
  • Rechts- und steuerberatende Berufe: Anwälte, Steuerberater, Notare
  • technisch-naturwissenschaftliche Berufe: Architekten, Ingenieure
  • kultur- und sprachbezogene Berufe: Journalisten, Übersetzer, Künstler

Auch sog. ähnliche Berufe können als freiberuflich anerkannt werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen – insbesondere persönliche Leistungserbringung, fachliche Unabhängigkeit und geistige Eigenleistung.


🤔 Abgrenzung im Einzelfall: Der Fall „Influencer“

Moderne Berufsbilder wie Influencer, Content Creator oder Online-Coaches lassen sich nicht pauschal einer Einkunftsart zuordnen. Sie bewegen sich oft in einer Grauzone:

  • Freiberuflich könnte gelten, wenn es sich um künstlerische oder publizistische Tätigkeiten handelt (z. B. journalistische Videoformate, kreative Contentproduktion).
  • Gewerblich wird es meist dann, wenn Werbung, Produktplatzierungen, Affiliate-Marketing oder Online-Shops im Vordergrund stehen.

Die Finanzverwaltung und Rechtsprechung fordern hier stets eine Einzelfallprüfung – entscheidend ist, was genau gemacht wird und wie die Einnahmen erzielt werden.


⚖️ Warum die Unterscheidung so wichtig ist

Die Einordnung Ihrer Tätigkeit hat konkrete Auswirkungen:

KriteriumFreiberuflerGewerbetreibender
GewerbeanmeldungNeinJa
GewerbesteuerNeinJa (ab Freibetrag von 24.500 €)
BuchführungspflichtEinnahmen-Überschuss-RechnungJe nach Umsatz ggf. Bilanzpflicht
Zuständiges FinanzamtWohnsitzfinanzamtGewerbe-/Betriebsfinanzamt
IHK-/HWK-PflichtmitgliedschaftNein (i. d. R.)Ja

✅ Fazit: Frühzeitig klären – später sparen

Die richtige Einordnung Ihrer Einkünfte ist essentiell für Ihre steuerliche Planung, Ihre Pflichten und Ihre Rechte. Ein falscher Start kann zu Nachzahlungen, Betriebsprüfungen oder sogar zur Aberkennung des Freiberuflerstatus führen.

📌 Unser Tipp: Klären Sie bereits zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit mit einem Steuerberater, wie Ihre Tätigkeit steuerlich einzuordnen ist – gerade dann, wenn Sie in einem neuen oder kreativen Berufsfeld arbeiten.


Sie sind sich unsicher, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich gilt?
Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Einordnung und bei allen Schritten Ihrer Selbstständigkeit. Siehe auch „Freiberufler oder Gewerbe