Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit: Bundesregierung verschärft Regeln und setzt auf digitale Ermittlungen

Bundestag beschließt Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Die Bundesregierung zieht die Zügel bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Steuerhinterziehung weiter an. Mit dem am 13. November 2025 vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen die Ermittlungsbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) deutlich gestärkt und moderne, datengestützte Prüfungsinstrumente eingeführt werden.

Das Ziel ist klar:
👉 Mehr Schutz vor Ausbeutung, fairer Wettbewerb und konsequente Aufdeckung von Steuerbetrug.


1. Warum das neue Gesetz notwendig ist

Schwarzarbeit verursacht jährlich immense Schäden:

  • entgangene Steuereinnahmen,
  • fehlende Sozialversicherungsbeiträge,
  • Wettbewerbsverzerrungen zulasten ehrlicher Unternehmen,
  • Ausbeutung von Beschäftigten – insbesondere in risikobehafteten Branchen.

Die Bundesregierung macht deutlich: Schwarzarbeit ist kein Bagatelldelikt. Sie will die Ermittlungsbehörden stärken und das Aufdeckungsrisiko deutlich erhöhen.


2. Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wird gestärkt

Die FKS – eine Einheit des Zolls – spielt bereits heute eine Schlüsselrolle. Sie deckt auf:

  • illegale Beschäftigung,
  • Ausbeutung von Arbeitnehmern,
  • Mindestlohnverstöße,
  • Sozialleistungsmissbrauch,
  • Scheinselbstständigkeit.

Der neue Gesetzentwurf schafft eine moderne Rechtsgrundlage, um diese Aufgaben besser und schneller erfüllen zu können.


3. Zentrale Inhalte des neuen Gesetzes

3.1 Einsatz digitaler und KI-gestützter Ermittlungswerkzeuge

Erstmals erhält die FKS eine ausdrücklich geregelte Befugnis zum Einsatz:

  • digitaler Analysemethoden,
  • automatisierter Datenverarbeitung,
  • künstlicher Intelligenz (KI),
  • systematischer Auswertung großer Datenmengen.

Ziel ist es, risikobehaftete Unternehmen früher zu identifizieren und komplexe Betrugsstrukturen effizienter aufzudecken.

3.2 Verbesserter Datenaustausch

Der Datenaustausch wird deutlich ausgeweitet – zwischen:

  • FKS
  • Polizei
  • Zollfahndung
  • Steuerfahndung
  • weiteren Sicherheitsbehörden

Dies soll Mehrfachprüfungen vermeiden und Ermittlungen beschleunigen.

3.3 Verschärfte Mitwirkungspflichten

Unternehmen mit erhöhtem Risiko für Schwarzarbeit – etwa in Bau, Gastronomie, Transport, Pflege, Reinigung – müssen künftig:

  • schneller und umfassender Unterlagen bereitstellen,
  • digitale Daten im standardisierten Format liefern,
  • eng mit den Ermittlungsbehörden kooperieren.

Auch Beschäftigte werden stärker in die Mitwirkungspflichten einbezogen.

3.4 Längere Aufbewahrungsfristen bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten

Die Bundesregierung verlängert die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege:

  • dauerhaft auf 10 Jahre.

Dies ermöglicht eine effektivere Verfolgung von:

  • Steuerhinterziehung,
  • Geldwäsche,
  • illegalen Finanzströmen.

4. Auswirkungen für Unternehmen

Unternehmen – insbesondere in risikobehafteten Branchen – sollten sich auf deutlich strengere Prüfungen einstellen.

Was sich konkret ändert:

  • höheres Entdeckungsrisiko durch digitale Auswertung und KI
  • mehr Datenlieferpflichten gegenüber FKS und Behörden
  • erhöhte Dokumentationsanforderungen
  • striktere Kontrollen in betroffenen Branchen
  • stärkere Verantwortung der Geschäftsführung, etwa bei Lohnabrechnung, Subunternehmerketten und Beschäftigungsformen

Unternehmen müssen ihre internen Prozesse überdenken – besonders:

  • Lohnabrechnung und Zeiterfassung,
  • Subunternehmermanagement,
  • Werkverträge und Freiberuflereinsätze,
  • Einhaltung von Mindestlohn und Arbeitszeiten,
  • Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.

5. Fazit

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen:

👉 Schwarzarbeit wird noch intensiver bekämpft – modern, digital und vernetzt.

Für Unternehmen bedeutet dies:

  • höhere Compliance-Anforderungen,
  • mehr Transparenz,
  • aber auch fairere Wettbewerbsbedingungen für regelkonform agierende Betriebe.

Die neuen Regelungen treten nach der Verabschiedung im Bundestag in Kraft und sind für viele Branchen von unmittelbarer Bedeutung.


Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 13.11.2025; BT-Drs. 21/2670