Unternehmensvermögen: Umsatzsteuer sparen durch Entnahme vor Verkauf

Das sogenannte Entnahme-Verkauf-Modell ermöglicht es, beim Verkauf bestimmter Gegenstände aus dem Unternehmensvermögen Umsatzsteuer zu vermeiden – allerdings nur unter klaren Voraussetzungen.


🔍 Ausgangspunkt: Verkauf vs. Entnahme

VorgangUmsatzsteuer?
Verkauf eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandssteuerbar und steuerpflichtig (sofern keine Befreiung)
Entnahme für private Zwecke, wenn kein Vorsteuerabzug möglich warnicht steuerbar

Damit gilt:
Wurde ein Gegenstand ohne Vorsteuerabzug angeschafft oder aus dem Privatvermögen eingelegt, kann die Entnahme steuerfrei erfolgen. Der anschließende Verkauf findet außerhalb des Unternehmens statt und löst keine Umsatzsteuer aus.


💡 Typische Fälle

  • Gebrauchtwagenkauf von Privatperson
  • Kauf von Arzt (steuerfreie Umsätze → kein Vorsteuerabzug)
  • Kauf unter Differenzbesteuerung (§ 25a UStG)
  • spätere Einlage eines privat genutzten PKW ins Unternehmen

In all diesen Fällen war bereits bei der Anschaffung kein Vorsteuerabzug möglich → die Entnahme bleibt aus umsatzsteuerlicher Sicht steuerneutral.


⚠️ Fehler vermeiden: Entnahme nicht am Verkaufstag!

Das FG Niedersachsen hat nochmals betont:
Entnahme und Verkauf am selben Tag → Gestaltungsmissbrauchsverdacht (§ 42 AO).

➡︎ Die Entnahme muss vor ersten Verkaufsbemühungen dokumentiert sein.

Empfehlung:

  • Entnahme mind. Wochen vorher verbuchen
  • laufende Kosten ab diesem Zeitpunkt privat tragen
  • ggf. formloses Schreiben ans Finanzamt

📌 Dokumentation der Entnahme

Erforderlich ist eine klare Entnahmehandlung (Entnahmewille + Entnahmeakte):

  • Entnahmebuchung in der Finanzbuchhaltung
  • Privatbehandlung ab Entnahmezeitpunkt (Kosten, Versicherung)
  • Nutzung eines privaten Kaufvertrags beim Verkauf
  • ggf. schriftliche Mitteilung: „Gegenstand wurde am … entnommen“

Nicht ausreichend:

  • bloße Nichtausweisung von Umsatzsteuer im Kaufvertrag
  • nachträgliche Jahresabschlussbuchung

🧾 Unterschied zur betrieblichen Zuordnung (ertragsteuerlich)

Umsatzsteuerliche Zuordnung ≠ ertragsteuerliches Betriebsvermögen

USt-Grundsatz:

  • Zuordnungswahlrecht bei gemischter Nutzung
  • Zuordnung muss spätestens 31. Juli des Folgejahres dokumentiert sein

💡 Gestaltungstipp

Wenn bei Anschaffung kein Vorsteuerabzug möglich ist, lohnt sich häufig:

➡︎ keine Zuordnung zum Unternehmensvermögen

Vorteile:

✔ Verkauf später komplett umsatzsteuerfrei
✔ Privatnutzung nicht zu versteuern
✘ Vorsteuerabzug entfällt (war ohnehin nicht möglich)


📌 Fazit

Das Entnahme-Verkauf-Modell ist zulässig und anerkannt, wenn:

  • kein Vorsteuerabzug bei Anschaffung bestand
  • Entnahme eindeutig und rechtzeitig erfolgt
  • Zeitraum zwischen Entnahme und Verkauf gewahrt wird

Für Unternehmer und Freiberufler kann es eine echte Steuerersparnis bedeuten – besonders bei Fahrzeugen, Technik oder Kunstgegenständen.