Betriebliche Altersvorsorge wird gestärkt – Bundesrat stimmt Zweitem Betriebsrentenstärkungsgesetz zu

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) soll künftig mehr Beschäftigte erreichen – insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Geringverdiener. Der Bundesrat hat dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Ziel der Reform ist es, die Verbreitung der Betriebsrente zu erhöhen und sie attraktiver sowie flexibler zu gestalten.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und deren praktische Bedeutung.


1. Ausgangslage: Betriebsrente bislang ungleich verteilt

Derzeit verfügen rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland über eine betriebliche Altersversorgung. In kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit geringem Einkommen ist die Verbreitung jedoch weiterhin deutlich geringer.

Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz möchte die Bundesregierung diese Lücke schließen und die bAV als zweite Säule der Altersvorsorge weiter stärken.


2. Zentrale Inhalte des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes

a) Ausbau des Sozialpartnermodells

Das seit 2018 bestehende Sozialpartnermodell ermöglicht Betriebsrenten auf Grundlage von Tarifverträgen. Künftig sollen

  • auch nicht tarifgebundene Unternehmen sowie
  • deren Beschäftigte

an diesem Modell teilnehmen können. Das ist insbesondere für kleinere Unternehmen von Bedeutung, die bislang keinen Zugang zu tarifvertraglich organisierten Betriebsrenten hatten.


b) Mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel

Ein häufiges Hemmnis der betrieblichen Altersversorgung ist der Arbeitgeberwechsel. Hier soll die Reform ansetzen:

  • Anwartschaften auf eine Betriebsrente sollen leichter mitgenommen werden können oder
  • alternativ in der bisherigen Versorgungseinrichtung verbleiben.

Damit wird die bAV besser an moderne Erwerbsbiografien mit häufigeren Jobwechseln angepasst.


c) Neuerungen im Finanzaufsichtsrecht

Um langfristig höhere Renditen und damit attraktivere Betriebsrenten zu ermöglichen, sieht das Gesetz Änderungen im Finanzaufsichtsrecht vor.

Beispielsweise erhalten Pensionskassen mehr Spielraum bei der Kapitalanlage, was ihnen eine breitere und chancenorientiertere Investitionsstrategie erlaubt – bei weiterhin angemessenen Sicherheitsanforderungen.


d) Verbesserte steuerliche Förderung für Geringverdiener

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der gezielten Förderung von Beschäftigten mit geringem Einkommen:

  • Die Einkommensgrenze für die steuerliche Förderung der bAV wird angehoben.
  • Der maximal geförderte Arbeitgeberzuschuss steigt.

Damit sollen Arbeitgeber stärker motiviert werden, gerade für Geringverdiener eine Betriebsrente einzurichten oder auszubauen.


e) Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung

Die Reform setzt zudem auf Digitalisierung, um

  • Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und
  • Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu entlasten.

Dies betrifft insbesondere Informations-, Melde- und Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit der bAV.


3. Einordnung in das Rentenpaket 2025

Parallel zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der Bundesrat auch dem Rentenpaket 2025 zugestimmt, einschließlich der Einführung der Aktivrente.

Zudem hat das Bundeskabinett im Dezember 2025 die Einsetzung einer Rentenkommission beschlossen. Diese soll bis Mitte des kommenden Jahres Vorschläge für weitere Reformen der Alterssicherung vorlegen.

Die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge ist damit Teil einer umfassenderen Neuausrichtung der Altersvorsorgepolitik.


4. Bedeutung für Arbeitgeber und Beschäftigte

Für Arbeitgeber:

  • Neue Möglichkeiten, eine bAV auch ohne Tarifbindung anzubieten.
  • Attraktivere Förderbedingungen bei der Einrichtung von Betriebsrenten für Geringverdiener.
  • Potenzial zur Mitarbeiterbindung und Positionierung als attraktiver Arbeitgeber.

Für Beschäftigte:

  • Besserer Zugang zur Betriebsrente, insbesondere in KMU.
  • Mehr Flexibilität bei Jobwechseln.
  • Aussicht auf höhere Betriebsrenten durch verbesserte Kapitalanlagebedingungen.

Fazit

Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz setzt der Gesetzgeber ein deutliches Signal zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Insbesondere kleinere Unternehmen und Beschäftigte mit geringem Einkommen sollen künftig stärker profitieren.

Für Arbeitgeber lohnt es sich, bestehende bAV-Modelle zu überprüfen oder neu einzuführen. Beschäftigte sollten prüfen, welche neuen Möglichkeiten sich für ihre persönliche Altersvorsorge ergeben.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Gestaltung, Einführung oder Optimierung einer betrieblichen Altersversorgung – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmersicht.