Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt. Nach einer intensiven Debatte, an der sich auch mehrere Ministerpräsidenten beteiligt haben, ist damit der Weg für ein umfangreiches steuerliches Entlastungspaket frei. Ziel des Gesetzes ist es, Bürgerinnen und Bürger, bestimmte Branchen sowie das Ehrenamt gezielt zu unterstützen.
Die meisten Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.
1. Umsatzsteuer für Speisen sinkt dauerhaft auf 7 Prozent
Eine der zentralen Maßnahmen betrifft die Gastronomie:
- Der Umsatzsteuersatz für Speisen wird ab dem 1. Januar 2026
von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. - Getränkeausschank ist von der Ermäßigung ausdrücklich ausgenommen.
Mit der Maßnahme will die Bundesregierung die stark belastete Branche stabilisieren und Preissteigerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern.
Wer profitiert?
Von dem ermäßigten Steuersatz sollen nicht nur klassische Restaurants und Hotels profitieren, sondern unter anderem auch:
- Bäckereien und Metzgereien,
- Catering-Unternehmen,
- Anbieter der Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
Nach Angaben der Bundesregierung ergibt sich daraus eine jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro – für Gastronomiebetriebe ebenso wie für die Verbraucher.
2. Pendlerpauschale wird deutlich erhöht
Auch Pendlerinnen und Pendler werden ab 2026 spürbar entlastet:
- Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent pro Kilometer –
und zwar ab dem ersten gefahrenen Kilometer. - Bisher galt dieser erhöhte Satz erst ab dem 21. Kilometer.
Die Bundesregierung rechnet allein für das Jahr 2026 mit einer steuerlichen Entlastung von rund 1,1 Milliarden Euro.
Mobilitätsprämie wird entfristet
Zusätzlich wird die bisherige zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie aufgehoben. Damit können auch Steuerpflichtige mit geringem Einkommen, die von der erhöhten Pendlerpauschale nicht vollständig profitieren, diese Prämie über das Jahr 2026 hinaus weiterhin in Anspruch nehmen.
3. Stärkung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement
Das Steueränderungsgesetz enthält darüber hinaus mehrere Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts:
a) Erweiterung der Haftungsprivilegien
Im Vereinsrecht werden die Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige ausgeweitet. Ziel ist es,
- rechtliche Risiken zu reduzieren,
- das Engagement abzusichern und
- mehr Menschen für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen.
b) Höhere Pauschalen
Zudem werden die steuerlichen Freibeträge angehoben:
- Übungsleiterpauschale: künftig 3.300 Euro (statt bisher 3.000 Euro),
- Ehrenamtspauschale: künftig 960 Euro (statt bisher 840 Euro).
Diese Beträge können weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei in Anspruch genommen werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
c) E-Sport wird gemeinnützig
Ein weiterer wichtiger Punkt: E-Sport wird künftig ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt. Damit können entsprechende Vereine steuerliche Vergünstigungen nutzen und Spenden leichter einwerben.
4. Weitere Entlastung: Gewerkschaftsbeiträge
Gewerkschaftsmitglieder profitieren ebenfalls von einer Änderung:
Künftig können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.
5. Inkrafttreten und weiteres Verfahren
Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun
- vom Bundespräsidenten ausgefertigt und
- im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Die meisten Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Fazit
Mit dem Steueränderungsgesetz 2026 setzt der Gesetzgeber deutliche Entlastungsimpulse:
- spürbare Unterstützung für die Gastronomie,
- mehr steuerliche Entlastung für Pendler,
- bessere Rahmenbedingungen für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement.
Für Arbeitnehmer, Selbstständige, Gastronomiebetriebe und Vereine lohnt es sich, die neuen Regelungen frühzeitig in die steuerliche Planung einzubeziehen.
Gerne prüfen wir mit Ihnen, wie sich die Änderungen konkret auf Ihre persönliche oder betriebliche Situation auswirken und welche Gestaltungsmöglichkeiten sich ab 2026 ergeben.