Im Bundesrat beschlossen: Elektro-Mobilität zahlt sich aus – Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos verlängert

Die Elektromobilität bleibt ein zentraler Baustein der Verkehrs- und Klimapolitik. Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat der Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge zugestimmt. Damit setzt die Bundesregierung ein klares Signal: Investitionen in E-Fahrzeuge sollen sich auch künftig finanziell lohnen.

Die Regelung ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stärkung des Automobilstandorts Deutschland, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Erreichung der Klimaziele.


1. Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung über 2025 hinaus

Bislang gilt die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet werden.

Mit der nun beschlossenen Gesetzesänderung wird diese steuerliche Begünstigung um weitere fünf Jahre verlängert:

  • Neuer Stichtag für die Erstzulassung bzw. Umrüstung: 31. Dezember 2030
  • Auch ab 2026 neu zugelassene Elektrofahrzeuge profitieren weiterhin von der Steuerbefreiung.

Damit bleibt die Elektromobilität auch über 2025 hinaus steuerlich attraktiv.


2. Bis zu zehn Jahre steuerfrei – aber zeitlich begrenzt

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge gilt maximal für zehn Jahre. Allerdings ist sie insgesamt begrenzt:

  • Spätestes Ende der Steuerbefreiung: 31. Dezember 2035

Das bedeutet:
Je früher ein reines Elektrofahrzeug zugelassen wird, desto länger kann die Steuerbefreiung tatsächlich genutzt werden. Die Bundesregierung betont daher ausdrücklich, dass sich eine frühzeitige Anschaffung besonders lohnt.


3. Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen

Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung hat das parlamentarische Verfahren vollständig durchlaufen:

  • 15. Oktober 2025: Einbringung des Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung
  • 4. Dezember 2025: Beschluss durch den Bundestag
  • 19. Dezember 2025: Zustimmung des Bundesrates

Nach Ausfertigung und Verkündung kann die Regelung wie geplant umgesetzt werden.


4. Einordnung: Teil einer umfassenden E-Mobilitätsstrategie

Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung steht nicht isoliert, sondern ergänzt bereits bestehende Förderinstrumente im Bereich der Elektromobilität, unter anderem:

  • verbesserte Abschreibungsregelungen,
  • steuerliche Vorteile bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen.

Darüber hinaus plant die Bundesregierung weitere gezielte Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu erleichtern und den Hochlauf der Elektromobilität weiter zu beschleunigen.


5. Bedeutung für private Halter und Unternehmen

Für private Fahrzeughalter:

  • Langfristige Planungssicherheit bei der Kfz-Steuer,
  • spürbare Kostenersparnis über viele Jahre,
  • zusätzlicher Anreiz, den Fahrzeugwechsel frühzeitig zu vollziehen.

Für Unternehmen:

  • attraktive Rahmenbedingungen für die Elektrifizierung von Fuhrparks,
  • Kombination mit Vorteilen bei Abschreibung und Dienstwagenbesteuerung,
  • Beitrag zur Erreichung von Nachhaltigkeits- und ESG-Zielen.

Fazit

Mit der Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2030 setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für die Zukunft der Elektromobilität. Die Regelung sorgt für finanzielle Entlastung, stärkt den Automobilstandort Deutschland und unterstützt die Klimaziele im Verkehrssektor.

Wer die Anschaffung eines E-Fahrzeugs plant – privat oder betrieblich –, sollte den Zeitpunkt sorgfältig prüfen: Je früher die Zulassung, desto größer der steuerliche Vorteil.

Gerne beraten wir Sie, wie sich die neuen Regelungen steuerlich optimal in Ihre private oder betriebliche Mobilitätsstrategie integrieren lassen.