Die Energiepreise sinken ab dem 1. Januar 2026 spürbar – für private Haushalte ebenso wie für Unternehmen. Mit mehreren gesetzgeberischen Maßnahmen setzt die Bundesregierung zentrale Punkte aus dem Koalitionsvertrag um und entlastet Verbraucherinnen, Verbraucher und die Wirtschaft um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Entlastungen betreffen insbesondere Gas- und Strompreise und sollen zugleich Wachstum fördern, Arbeitsplätze sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken.
1. Überblick: Die drei zentralen Entlastungsmaßnahmen
Ab 2026 greifen drei wesentliche Instrumente zur Senkung der Energiekosten:
- Abschaffung der Gasspeicherumlage
- Bundeszuschuss zu den Strom-Netzentgelten
- Dauerhafte Stromsteuersenkung für Unternehmen und Landwirtschaft
Die Finanzierung ist bereits in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 verankert. Erste Gesetze sind bereits in Kraft, weitere haben im Dezember 2025 den Bundesrat passiert und werden nach Verkündung wirksam.
2. Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 2026
Die Gasspeicherumlage wird zum 1. Januar 2026 vollständig abgeschafft.
Wirkung:
- Senkung der Gaspreise für alle Gaskundinnen und -kunden
– private Haushalte ebenso wie Unternehmen - Indirekter Effekt auf den Strompreis:
Da Gas häufig den Börsenstrompreis bestimmt, führen sinkende Gaspreise auch zu niedrigeren Strompreisen
Die entsprechende Änderung im Energiewirtschaftsrecht ist bereits seit 28. November 2025 in Kraft.
3. Zuschuss zu Strom-Netzentgelten: 6,5 Milliarden Euro Entlastung
Der Bund bezuschusst im Jahr 2026 die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Was bedeutet das konkret?
- Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber
(Amprion, 50Hertz, TenneT, TransnetBW)
erhalten den Zuschuss zur Dämpfung der Netzentgelte. - Die geringeren Netzentgelte werden von den Stromlieferanten an die Kundinnen und Kunden weitergegeben.
Beispiel:
- Ein privater Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch
kann allein durch niedrigere Netzentgelte rund 100 Euro pro Jahr sparen. - Vergleichsportale wie Verivox rechnen bei vielen Grundversorgern mit bis zu neun Prozent niedrigeren Strompreisen.
Die tatsächliche Entlastung hängt u. a. ab von:
- regionalem Netzgebiet,
- Verbrauchsprofil,
- Wohnsituation (z. B. Wärmepumpe, Dämmung).
Das Gesetz zum Bundeszuschuss ist bereits am 12. Dezember 2025 in Kraft getreten.
4. Dauerhafte Stromsteuersenkung für Unternehmen
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Verstetigung der niedrigen Stromsteuer für:
- das produzierende Gewerbe sowie
- die Land- und Forstwirtschaft
Eckpunkte:
- Ab 2026 gilt dauerhaft der EU-Mindeststeuersatz.
- Rund 600.000 Unternehmen werden entlastet.
- Die Maßnahme kostet den Bundeshaushalt ca. 3 Milliarden Euro jährlich.
Ohne diese Regelung wäre der bisher befristete Mindeststeuersatz Ende 2025 ausgelaufen – mit spürbaren Mehrbelastungen für Unternehmen und negativen Effekten auf Investitionen und Beschäftigung.
5. Gesamte Entlastungswirkung
Insgesamt ergibt sich:
- Rund 10 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr
durch die neuen Maßnahmen - Zusätzlich zu bereits bestehenden 17 Milliarden Euro Entlastung
durch die Abschaffung der EEG-Umlage in der Vergangenheit
Für private Haushalte:
- Einsparungen von bis zu rund 160 Euro pro Jahr (bei typischem Strom- und Gasverbrauch)
- Entlastung erfolgt automatisch über niedrigere Energiepreise
6. Müssen die Entlastungen weitergegeben werden?
Ja.
Netzbetreiber müssen transparent ausweisen, wie sich der Bundeszuschuss auf die Netzentgelte auswirkt. Die Kostendämpfung wird über die Stromlieferanten an die Endkundinnen und -kunden weitergegeben.
Gerade in der Grundversorgung kann es sich dennoch lohnen, Tarife zu vergleichen:
Ein Anbieterwechsel kann weiterhin zwei- bis dreistellige Einsparungen ermöglichen.
7. Wie geht es nach 2026 weiter?
Die Bundesregierung betont, dass die aktuellen Maßnahmen erste Schritte sind. Ziel bleibt eine mittel- und langfristig bezahlbare und sichere Energieversorgung.
Weitere Entlastungen – etwa auch für private Haushalte bei der Stromsteuer – sind haushaltsabhängig und werden geprüft, sobald finanzielle Spielräume bestehen.
Fazit
Ab 1. Januar 2026 profitieren alle von niedrigeren Energiepreisen:
- Haushalte durch günstigeren Strom und Gas,
- Unternehmen durch dauerhaft reduzierte Stromsteuer,
- die Wirtschaft insgesamt durch bessere Rahmenbedingungen.
Die Maßnahmen setzen ein klares Signal für Wachstum, Beschäftigung und Standortstärkung – und sorgen zugleich für eine spürbare Entlastung im Alltag.
Gerne prüfen wir mit Ihnen, wie sich die Energiepreis-Entlastungen konkret auf Ihre private oder betriebliche Situation auswirken und ob weitere Optimierungspotenziale bestehen.