Unternehmer stehen häufig vor derselben Frage: Wie lege ich Überschüsse so an, dass die Steuerbelastung langfristig möglichst gering bleibt – und gleichzeitig Liquidität, Risiko und Flexibilität passen?
Der zentrale Hebel ist oft nicht das „Was“ (Aktien, Immobilien, Gold), sondern das „Wo“: Privatvermögen oder GmbH (ggf. Holding). Denn je nach Asset-Klasse unterscheiden sich die steuerlichen Spielregeln massiv.
Wichtiger Hinweis: Die folgenden Aussagen sind eine allgemeine Darstellung. Bei hohen Beträgen, Sonderkonstellationen (Holding, Organschaft, Auslandsbezug, Finanzierung, § 34a EStG etc.) sollte immer eine individuelle Strukturprüfung erfolgen.
1) Entscheidungslogik: Privatvermögen vs. GmbH in einem Satz
- Privatvermögen ist oft stark bei Spekulationsfristen/Steuerfreiheit (z. B. Gold/Krypto nach 1 Jahr; Immobilien nach 10 Jahren).
- GmbH ist stark, wenn Gewinne im Unternehmen reinvestiert werden und Beteiligungs-/Aktiengewinne unter § 8b KStG fallen (typisch: ~1,5 % Effektivsteuer auf Veräußerungsgewinne, vereinfacht gesprochen).
2) Quick-Vergleich als Orientierung
| Anlageklasse | Privatvermögen (typisch) | GmbH (typisch) | Praxis-Merksatz |
|---|---|---|---|
| Aktien – Kursgewinne | Abgeltungsteuer i. d. R. 26,375 % (ohne KiSt) | i. d. R. 95 % steuerfrei nach § 8b KStG ⇒ effektiv grob ~1,5 % auf den Gewinnanteil | Wachstum/Trading eher in die GmbH |
| Aktien – Dividenden | Abgeltungsteuer i. d. R. 26,375 % | 95 % steuerfrei nur bei „Schachteldividende“; bei <10 % Beteiligung i. d. R. voll steuerpflichtig (Streubesitzdividenden) | Dividendenaktien häufig privat (oder Beteiligungsquote prüfen) |
| Gold / Krypto / Kunst | nach 1 Jahr Haltefrist i. d. R. steuerfrei (Privatveräußerung) | Gewinne i. d. R. voll steuerpflichtig (KSt/GewSt) | Diese Asset-Klasse meist privat |
| Immobilien – laufende Vermietung | Einkommensteuer nach individuellem Satz | GmbH grundsätzlich KSt+GewSt; bei „reiner Grundstücksgesellschaft“ ggf. erweiterte Kürzung → praktisch oft nur KSt (~15 % zzgl. Soli) möglich | Cashflow-Objekte ggf. GmbH, aber Kürzungsvoraussetzungen sind kritisch |
| Immobilien – Verkauf | nach 10 Jahren i. d. R. steuerfrei (vermietete Objekte) | Asset-Deal regelmäßig steuerpflichtig; Share-Deal (Verkauf von GmbH-Anteilen) kann unter § 8b KStG sehr günstig sein | Privat für „10-Jahres-Exit“, GmbH für strukturierten Share-Deal |
3) Aktien-Investments: Kursgewinne vs. Dividenden
A) Kursgewinne („Buy & Sell“, Wachstumswerte)
Privat: Veräußerungsgewinne unterliegen i. d. R. der Abgeltungsteuer (ohne Kirchensteuer effektiv 26,375 %).
GmbH: Veräußerungsgewinne aus Aktien sind bei Kapitalgesellschaften typischerweise nach § 8b Abs. 2 KStG zu 95 % steuerfrei, wobei 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten. Das führt in vielen Fällen zu einer effektiven Niedrigbesteuerung (häufig „~1,5 %“ als Daumenregel, je nach GewSt-Einfluss).
Praxis-Tipp: Wenn Ihre Strategie auf Wachstum (Exit-Gewinne) statt Ausschüttungen zielt, spricht steuerlich viel für Investment in der GmbH.
B) Dividenden-Strategie (laufende Ausschüttungen)
Hier ist die pauschale Aussage „GmbH zahlt ca. 30 % auf Dividenden“ zu grob – es kommt vor allem auf die Beteiligungshöhe an:
- Schachteldividenden (i. d. R. ab 10 % Beteiligung zu Jahresbeginn): 95 % Freistellung nach § 8b KStG, 5 % Hinzurechnung.
- Streubesitzdividenden (<10 % zu Jahresbeginn): Die Steuerbefreiung greift nicht, Dividenden sind voll körperschaftsteuerpflichtig.
Warum Privat häufig vorne liegt: Viele Unternehmer halten Dividendenwerte über Depot/ETF ohne 10 %-Quote – dann ist die GmbH bei Dividenden steuerlich oft nicht überlegen, während privat die Abgeltungsteuer klar kalkulierbar ist.
Strategie-Tipp:
- Wachstumsaktien / Exit-Strategien → GmbH
- Dividendenaktien / ETF-Ausschütter → eher privat, außer Sie investieren über eine Beteiligungsstruktur mit ausreichend Quote.
4) Alternative Sachwerte: Gold, Krypto, Kunst – meist klar privat
Bei Gold und Kryptowährungen gilt im Privatvermögen (typisierend): Nach 12 Monaten Haltefrist sind Veräußerungsgewinne steuerfrei; bei kürzerer Haltedauer greifen die Regeln der privaten Veräußerungsgeschäfte.
In der GmbH gibt es diese „1-Jahres-Steuerfreiheit“ regelmäßig nicht: Gewinne sind grundsätzlich Teil des steuerpflichtigen Einkommens.
Merksatz: Spekulationsfrist-Assets gehören häufig ins Privatvermögen, wenn Sie die Haltefrist sauber einhalten können.
5) Immobilien: Der Königsweg ist selten „pauschal“ – aber planbar
A) Laufender Cashflow (Vermietung)
- Privat: Vermietungseinkünfte unterliegen Ihrem persönlichen Steuersatz (plus Soli/KiSt je nach Fall).
- GmbH: Grundsätzlich fällt KSt + GewSt an. ABER: Bei „reinen Grundstücksunternehmen“ kann die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG dazu führen, dass die Gewerbesteuer (weitgehend) entfällt – dann bleibt oft „nur“ die Körperschaftsteuerbelastung (~15 % zzgl. Soli).
Wichtig: Die erweiterte Kürzung ist anfällig – schon zusätzliche Tätigkeiten (z. B. schädliche Nebenerlöse/Serviceleistungen) können das Privileg gefährden.
B) Veräußerung (Exit)
- Privat: Verkauf einer vermieteten Immobilie ist nach 10 Jahren i. d. R. steuerfrei (Ausnahmen/Details, z. B. Eigennutzung).
- GmbH: Verkauf der Immobilie (Asset-Deal) löst regelmäßig Steuerbelastung aus.
- Share-Deal: Wird statt der Immobilie die GmbH mit der Immobilie verkauft, kann der Gewinn beim verkaufenden Rechtsträger (z. B. Holding-GmbH) unter § 8b KStG sehr niedrig besteuert werden (Daumenregel „~1,5 %“).
Merksatz:
- Langfristiger Immobilien-Exit (10+ Jahre) → privat oft unschlagbar
- Strukturierter Verkauf (Share-Deal) → GmbH/Holding kann überlegen sein
6) Checkliste: So treffen Sie in 30 Minuten eine bessere Entscheidung
- Ziel definieren: Ausschüttungen (Dividenden/Cashflow) oder Wertsteigerung (Exit)?
- Zeithorizont: 1 Jahr? 5 Jahre? 10+ Jahre? (Spekulationsfristen!)
- Asset-Klasse prüfen:
- Spekulationsfrist-Asset (Gold/Krypto) → eher privat
- Exit-Asset (Aktienverkauf/Anteilsverkauf) → oft GmbH/Holding
- Dividenden in der GmbH nur mit Quote gut: Prüfen, ob Streubesitzdividenden vorliegen (<10 %).
- Immobilien in GmbH nur mit Konzept: GewSt-Thematik (erweiterte Kürzung) sauber planen.
- Liquiditätsbedarf & Risiko: Ein „Steuervorteil“ nützt nichts, wenn Liquidität blockiert wird.
Fazit: Die einfache, praxisnahe Leitlinie
- Privat investieren:
Gold/Krypto/Kunst (Haltefrist-Effekt) sowie häufig Dividenden-/Ausschütterstrategien. - In der GmbH investieren:
Wachstums-/Trading-Aktien und Beteiligungs-/Exit-Strategien (insb. § 8b-Logik), sowie Immobilienmodelle, wenn GewSt-Kürzung/Share-Deal-Struktur wirklich sauber passt.