Änderung der Beitragsordnung der Wirtschaftsprüferkammer

Nach Anhörung des Berufsstandes im WPK Magazin 3/2013, Seite 22, hat der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer in seiner Sitzung am 15./16. Mai 2014 folgende Änderungen der Beitragsordnung der WPK beschlossen:

§ 4 BO WPK wird wie folgt geändert:

  • In Abs. 3 wird das Wort „Quartalsersten“ durch das Wort „Monatsersten“ ersetzt.
  • In Abs. 4 Satz 1 wird das Wort „Quartalsende“ durch das Wort „Monatsende“ ersetzt.
  • In Abs. 4 Satz 2 wird das Wort „quartalsweisen“ durch das Wort „monatsweisen“ ersetzt.

Die Änderungen treten nach Genehmigung und Bekanntmachung zum 01.01.2015 in Kraft.

Die bisherige nur quartalsweise Berücksichtigung von Veränderungen bei der Beitragspflicht sollte die Wirtschaftsprüferkammer zu Zeiten, als die Beitragsberechnung noch vorwiegend durch Handarbeit, nicht durch den Einsatz von EDV bestimmt war, vor unabsehbarem Verwaltungsaufwand schützen und war damit gerechtfertigt. Von den Mitgliedern wurde diese Praxis auch unter Hinweis auf die geänderte Handhabung anderer Kammern aber zunehmend als ungerecht und antiquiert beanstandet. Durch die Änderungen werden Veränderungen bei der Beitragspflicht nun nicht mehr nur quartalsweise, sondern monatsweise berücksichtigt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Änderung der Beitragsordnung mit Schreiben vom 12. Juni 2014 genehmigt.

Die aktuelle Beitragsordnung wird jedem Beitragsbescheid beigefügt.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 15.08.2014