Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) ab 1. Januar 2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem Schreiben vom 29. Dezember 2023 angekündigt, dass zum 1. Januar 2024 wesentliche Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) in Kraft treten. Diese Anpassungen erfolgen im Zuge der Einführung des Personengesellschaftsrechtsreformgesetzes (MoPeG) sowie der damit verbundenen Änderungen der Abgabenordnung (AO) durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz.

Die Abgabenordnung ist das grundlegende Gesetz für das Steuerrecht in Deutschland und regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Finanzbehörden und der Steuerpflichtigen. Der Anwendungserlass zur AO bietet detaillierte Anweisungen und Interpretationen zur Anwendung der AO und ist ein wichtiges Instrument für die praktische Steuerarbeit.

Die genauen Inhalte und Auswirkungen der Änderungen des AEAO sind im Volltext des BMF-Schreibens auf der Homepage des BMF nachzulesen. Diese Anpassungen sind relevant für alle, die sich mit steuerrechtlichen Fragen in Deutschland beschäftigen, einschließlich Steuerberater, Unternehmen und Finanzbehörden.

Die Aktualisierung des Anwendungserlasses stellt sicher, dass die Regelungen der Abgabenordnung aktuell bleiben und effektiv auf neue rechtliche Rahmenbedingungen reagieren, wie sie durch das Personengesellschaftsrechtsreformgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz entstehen. Diese Änderungen sind Teil der kontinuierlichen Bemühungen, das deutsche Steuerrecht zu modernisieren und an die dynamische Rechts- und Wirtschaftslandschaft anzupassen.