Änderung von Verbrauchsteuergesetzen beschlossen

Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 03.03.2021 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (19/25697) in geänderter Form beschlossen. In der von der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Sitzung votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP für den Gesetzentwurf, die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Grüne votierten dagegen.

Das Gesetz soll Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen, deren Ziel es ist, den Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Produkten wie Tabak, Alkoholgetränken, aber auch Strom und anderen Energieerzeugnissen innerhalb der EU zu erleichtern. Bei den Richtlinien geht es nicht darum, die unterschiedlichen Steuersätze für diese Produkte in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten anzugleichen, sondern die Struktur der Verbrauchsteuern zu vereinheitlichen. Ebenso sollen Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung solcher Produkte angeglichen werden. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Umstellung von Begleitdokumenten in Papierform auf ein elektronisches Kontrollsystem. Dabei geht es um die Überwachung des steuerrechtlich freien Verkehrs vom Hersteller bis zum Endverkäufer, der erst die Verbrauchsteuer abführen muss.

Neben der Umsetzung der EU-Richtlinien enthält der Gesetzentwurf einige weitere Neuregelungen, darunter eine Steuerbefreiung, wenn an sich verbrauchssteuerpflichtige Produkte für Zwecke der Wissenschaft und Forschung verwendet werden.

Die Koalitionsfraktionen hatten vier Änderungsanträge eingebracht und mit ihrer Mehrheit beschlossen: Zwei der Änderungsanträge betreffen lediglich Korrekturen und redaktionelle Änderungen bestehender Regelungen.

Ein Änderungsantrag der Regierungskoalition betraf die Ehrenamtspauschale. Bei der Anhebung der Ehrenamtspauschale mit dem letzten Jahressteuergesetz war versäumt worden, das Haftungsprivileg auszuweiten. Künftig sollen die Paragrafen 31a und 31b BGB auf alle Organmitglieder eines Vereins sowie auf Vereinsmitglieder anzuwenden sein, die für ihre Tätigkeit für den Verein eine jährlich Vergütung von den Vereinen erhalten, die 840 Euro nicht übersteigt. Der Änderungsantrag wurde gegen die Stimmen der Linksfraktion mit den Stimmen aller anderen Fraktionen angenommen.

Ein weiterer Änderungsantrag betraf die Umwandlung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in eine eigene Direktion der Generalzolldirektion. Die Umwandlung erfordert eine Anpassung des Finanzverwaltungsgesetzes. Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis90/Grüne angenommen.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, der Gesetzentwurf könne mit den Änderungen gut abgeschlossen werden. Vor allem die Umstellung von Papier- auf IT-basierte Verfahren sei sinnvoll. Zum Änderungsantrag, der die FIU-Umwandlung betrifft, wurde die große Bedeutung der personellen Stärkung der FIU betont. Diesem Punkt schloss sich die SPD-Fraktion an. Das Gesetz insgesamt sei gut gemacht und biete Erleichterungen für Unternehmen.

Die AfD-Fraktion kritisierte, das Verbrauchsteuerrecht werde durch den Gesetzentwurf verkompliziert, er bedeute Mehrarbeit für den Zoll und einen erheblichen finanziellen Mehraufwand. Die FDP-Fraktion begrüßte den Entwurf als Arbeit am Binnenmarkt. Wie gut das Gesetz in der Praxis umgesetzt werde, etwa bei der Digitalisierung, müsse verfolgt werden. Die Linksfraktion bewertete die Digitalisierung des Zolls als gut und richtig. Jedoch entstehe mehr Komplexität, weshalb Bedarf an zusätzlichen Stellen bestehe. Auch die Fraktion Bündnis90/Grüne begrüßte die Umstellung auf digitale Verfahren, kritisierte jedoch, dass die starke Belastung des Zolls durch den bürokratischen Mehraufwand weiter zunehmen werde.

In einem Entschließungsantrag forderte die FDP-Fraktion die Bundesregierung auf, durch eine Änderung des Kaffeesteuergesetzes sicherzustellen, dass die Zuwendung verkehrsfähigen aber nicht mehr absetzbaren Kaffees an gemeinnützige Organisationen zukünftig von der Kaffeesteuer entlastet wird.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, bei Enthaltung der Fraktionen der Linke und AfD gegen die Stimmen von FDP und Grünen abgelehnt. Ebenso abgelehnt wurde ein weiterer FDP-Antrag zur Vereinfachung der Regelungen bei der Vernichtung kaffeehaltiger Waren unter Steuerentlastung.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.03.2021