Änderungen ab 1. Januar 2020: EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegung

Für Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden Bezügen steht die Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtlinie in einem neuen Steuerverfahrensgesetz, dem EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz (EU-DBA-SBG), im besonderen Interesse.

Die EU-Streitbeilegungsrichtlinie wirkt ausschließlich zu Gunsten der Steuerpflichtigen und gibt ein weiteres Verfahren für die Streitbeilegung in sämtlichen Fällen der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen im Hinblick auf die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten vor. Die Vorteile des neuen Verfahrens gegenüber bestehenden Verfahren liegen darin, dass ein harmonisierter und in einem höheren Maß verbindlicher und transparenter Rahmen für die grenzüberschreitende Streitbeilegung geschaffen wird.

Quelle: BMF, Mitteilung vom 31.12.2019