Änderungen beim Wachstumschancengesetzes

Die geplanten Steuererleichterungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes haben nach dem Scheitern im Bundesrat deutliche Einschnitte erfahren. Hier sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, die nach der aktuellen Planung noch umgesetzt werden sollen oder gestrichen wurden. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Änderungen noch nicht endgültig sind und das Gesetz erst am 22. März endgültig vom Bundesrat verabschiedet werden soll.

Geplante Änderungen, die noch umgesetzt werden sollen:

  1. Degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) ab April 2024:
    • Einführung der degressiven Abschreibung für Investitionen ab dem 01.04.2024 bis zum 31.12.2024.
    • Die degressive Abschreibung darf maximal das Zweifache der linearen Abschreibung und maximal 20 % der Anschaffungskosten betragen (ursprünglich waren 25 % geplant).
  2. Sonderabschreibung steigt auf 40 %:
    • Aktuell können bis zu 20 % der Kosten einer teuren Anschaffung sofort abgeschrieben werden, zusätzlich zur normalen Abschreibung, wenn die Gewinngrenze von 200.000 € nicht überschritten wird.
    • Die Sonderabschreibung soll auf 40 % steigen, ursprünglich waren 50 % geplant.

Gestrichene Erleichterungen:

  1. Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG):
    • Die geplante Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung von GWG von 800 € auf 1.000 € wurde gestrichen. Es bleibt bei der 800-€-Grenze.
  2. Höherer Freibetrag für Betriebsveranstaltungen:
    • Die Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen von 110 € auf 150 € wurde ebenfalls gestrichen. Der Freibetrag bleibt bei 110 €.
  3. Höhere Pauschalen bei Inlandsreisen:
    • Die geplante Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand bei Inlandsreisen wurde nicht umgesetzt. Die Pauschalen bleiben bei 14 € für mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 € für 24 Stunden und 14 € für An- und Abreisetage.

Fazit

Die ursprünglich im Wachstumschancengesetz vorgesehenen Steuererleichterungen wurden nach dem Scheitern im Bundesrat deutlich reduziert. Während einige Maßnahmen wie die degressive AfA und die erhöhte Sonderabschreibung (wenn auch in abgeschwächter Form) noch Bestand haben, wurden andere geplante Erleichterungen gestrichen. Diese Entwicklungen zeigen, wie politische Prozesse und Verhandlungen die endgültige Ausgestaltung von Gesetzen beeinflussen können. Unternehmen und Selbstständige müssen daher die endgültige Verabschiedung des Gesetzes und die damit verbundenen Regelungen genau im Blick behalten, um ihre Investitions- und Abschreibungsstrategien entsprechend anzupassen.