Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher

Dieses Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen behandelt die Folgen aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Dezember 2018 (V R 4/18) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. Dezember 2022 (C-378/21) bezüglich des Steuerausweises in Rechnungen an Endverbraucher.

I. Rechtsprechung zum Steuerausweis an Endverbraucher

  • Der BFH hat entschieden, dass die Steuerschuld gemäß § 14c Abs. 1 UStG auch bei einer Rechnungserteilung an einen Nichtunternehmer entsteht.
  • Der EuGH hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der in einer Rechnung einen Mehrwertsteuerbetrag auf der Grundlage eines falschen Steuersatzes ausweist, den zu Unrecht in Rechnung gestellten Teil der Mehrwertsteuer nicht schuldet, wenn die Dienstleistung ausschließlich an Endverbraucher erbracht wurde, die nicht um Vorsteuerabzug berechtigt sind.

II. Anwendung der Rechtsprechung

  1. Anwendung im Hinblick auf den Rechnungsaussteller: Die Regelungen des BFH und des EuGH gelten für Fälle des unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises.
  2. Anwendung im Hinblick auf den Rechnungsempfänger: Die Rechnungserteilung an Endverbraucher muss entsprechend den Urteilen berücksichtigt werden.

III. Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass

  • Es werden Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass vorgenommen, um die Rechtsprechung des BFH und des EuGH umzusetzen.

IV. Anwendungsregelung

  • Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Schlussbestimmung

  • Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Das vollständige Schreiben kann auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen eingesehen werden.