Änderungen im Wohneigentums- und Mietrecht

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohneigentums- und Mietrechts vorgelegt. Die Änderungen sollen die Digitalisierung von Wohnungseigentümerversammlungen erleichtern und den Einsatz von Steckersolargeräten fördern.

Änderungen im Wohneigentumsrecht

  • Virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Wohnungseigentümerversammlungen künftig virtuell abgehalten werden können. Dazu ist ein Beschluss der Wohnungseigentümer mit einer Mehrheit von 75 % erforderlich.
  • Steckersolargeräte: Der Einsatz von Steckersolargeräten soll als „privilegierte Maßnahme“ im Sinne des Wohneigentumsrechts gelten. Dies bedeutet, dass die Zustimmung der Wohnungseigentümerversammlung nur erforderlich ist, wenn diese durch die Maßnahme beeinträchtigt werden.

Änderungen im Mietrecht

  • Steckersolargeräte: Der Einsatz von Steckersolargeräten soll auch im Mietrecht als „privilegierte Maßnahme“ gelten. Dies bedeutet, dass der Mieter die Zustimmung des Vermieters nur benötigt, wenn dieser durch die Maßnahme beeinträchtigt wird.

Auswirkungen für die Praxis

Die Änderungen im Wohneigentums- und Mietrecht haben folgende Auswirkungen für die Praxis:

  • Virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen: Wohnungseigentümer können künftig ihre Versammlungen auch virtuell abhalten. Dies erleichtert die Teilnahme für Wohnungseigentümer, die aus beruflichen oder privaten Gründen nicht an der Versammlung teilnehmen können.
  • Steckersolargeräte: Der Einsatz von Steckersolargeräten wird erleichtert. Wohnungseigentümer und Mieter können die Geräte ohne Zustimmung der anderen Eigentümer oder des Vermieters installieren, sofern diese nicht beeinträchtigt werden.

Bundesratsvorschlag

Der Bundesrat hat Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgeschlagen. So fordert die Länderkammer unter anderem einen einstimmigen Beschluss für eine virtuelle Wohnungseigentümerversammlung statt eines Quorums von 75 Prozent. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag abgelehnt.