Änderungen und Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz (InvStG) ab 1. Januar 2018

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18. November 2024 ein Schreiben veröffentlicht, das wichtige Änderungen am BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019 (BStBl I S. 527) vornimmt. Diese Änderungen betreffen insbesondere Fristverschiebungen im Zusammenhang mit dem Investmentsteuergesetz (InvStG) in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung. Hier ein Überblick über die Anpassungen und ihre Bedeutung.


1. Hintergrund: Das Investmentsteuergesetz (InvStG)

Das InvStG regelt die Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds und deren Anlegern. Mit der Reform ab 1. Januar 2018 wurden die steuerliche Behandlung von Investmentfonds sowie deren Transparenz grundlegend verändert. Die aktuellen Anpassungen betreffen spezifische Randziffern des ursprünglichen BMF-Schreibens von 2019.


2. Übersicht der Änderungen

Das Schreiben vom 18. November 2024 konkretisiert folgende Änderungen:

  • Randziffer 31.2c:
    Die Frist „1.1.2025“ wird auf „1.1.2026“ und „31.12.2024“ auf „31.12.2025“ verschoben.
  • Randziffer 31.2d:
    Die Frist „1.1.2025“ wird auf „1.1.2026“ verlängert.
  • Randziffer 31.2e:
    Die Angabe „31.12.2024“ wird durch „31.12.2025“ ersetzt.
  • Randziffer 31.4:
    Die Frist „1.1.2025“ wird auf „1.1.2026“ und „31.12.2024“ auf „31.12.2025“ verschoben.
  • Randziffer 31.11:
    Die Frist „31.12.2024“ wird durch „31.12.2025“ ersetzt.

3. Bedeutung der Änderungen

Fristverschiebungen

Die Anpassungen betreffen überwiegend Fristen für die Anwendung bestimmter Regelungen. Die Verschiebung dieser Fristen um ein Jahr (von Ende 2024 auf Ende 2025 bzw. von Anfang 2025 auf Anfang 2026) gewährt Steuerpflichtigen und betroffenen Institutionen mehr Zeit für die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben.

Erleichterung für die Praxis

Die Fristverlängerungen spiegeln die kontinuierliche Abstimmung zwischen den Finanzbehörden und der Praxis wider. Sie schaffen mehr Planungssicherheit und ermöglichen es, technische und organisatorische Herausforderungen besser zu bewältigen.


4. Was sollten Sie jetzt tun?

Für Steuerpflichtige und Anleger:

  • Überprüfen Sie die steuerliche Behandlung Ihrer Investmentfonds-Erträge und berücksichtigen Sie die neuen Fristen bei Ihrer Steuerplanung.
  • Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Für Unternehmen und Finanzdienstleister:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre internen Systeme und Prozesse rechtzeitig an die neuen Fristen angepasst werden.
  • Informieren Sie Ihre Kunden über die Änderungen, um Missverständnisse zu vermeiden.

5. Fazit

Das BMF-Schreiben vom 18. November 2024 bringt notwendige Fristverlängerungen für die Anwendung bestimmter Regelungen des Investmentsteuergesetzes. Diese Änderungen sorgen für mehr Flexibilität und Planungssicherheit in der Umsetzung. Steuerpflichtige und Unternehmen sollten die neuen Fristen in ihre Planung einbeziehen, um weiterhin rechtskonform zu handeln.

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