Das Thüringer Finanzministerium hat kürzlich wichtige Informationen zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Angesichts zahlreicher Anfragen von Steuerpflichtigen, die sich unsicher über die steuerliche Behandlung ihrer Solaranlagen sind, bietet diese Zusammenfassung eine klare Orientierung.
Umsatzsteuerliche Regelungen
Seit dem 1. Januar 2023 können Betreiber von Photovoltaikanlagen, die die Kleinunternehmerregelung nutzen und ihre Anlagen steuerfrei erworben haben, bestimmte Erleichterungen genießen. Dazu zählt die Befreiung von der Anzeigepflicht ihrer Tätigkeit beim Finanzamt, sofern sie keine weiteren unternehmerischen Tätigkeiten ausüben. Diese Regelung betrifft Anlagen, die auf Privatwohnungen, öffentlichen Gebäuden oder in stationären Wohnwagen installiert sind, sofern die Bruttoleistung 30 kW(p) nicht überschreitet.
Für solche kleinen Photovoltaikanlagen und die entsprechenden Stromspeicher gilt rückwirkend vom Kauf bis zur Installation ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Darüber hinaus ist aus Gründen des Bürokratieabbaus keine steuerliche Erfassung beim Finanzamt mehr notwendig, falls ausschließlich eine Photovoltaikanlage betrieben wird und die Kleinunternehmerregelung angewendet wird.
Einkommensteuerliche Freistellungen
Rückwirkend seit dem 1. Januar 2022 sind Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen unter bestimmten Bedingungen von der Einkommensteuer befreit. Die installierte Bruttoleistung darf bis zu 30 kW(p) betragen, wenn die Anlage auf einem Einfamilienhaus oder ähnlichen nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden installiert ist. Bei Anlagen auf Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien gilt eine Grenze von 15 kW(p).
Es gibt eine Gesamthöchstgrenze von 100 kW(p) pro Steuerpflichtigen. Wird diese Grenze überschritten, entfällt die Steuerbefreiung für alle betriebenen Photovoltaikanlagen. Interessant ist auch, dass sowohl dachintegrierte als auch Fassadenphotovoltaikanlagen begünstigt sind, wohingegen Freiflächenanlagen ausgenommen sind.
Fazit
Die neue Regelung bietet viele Steuervorteile für Betreiber von Photovoltaikanlagen und vereinfacht zugleich die bürokratischen Prozesse. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Bedingungen und Voraussetzungen genau zu verstehen, um von diesen steuerlichen Vorteilen profitieren zu können.
Für detailliertere Informationen und das offizielle Informationsblatt können Interessierte die Website des Thüringer Finanzministeriums besuchen. Dort finden sie neben der Pressemitteilung vom 24. April 2024 auch weiterführende Links und Dokumente zum Herunterladen, die eine wertvolle Ressource für jeden Betreiber einer Photovoltaikanlage darstellen.
Siehe auch https://www.steuerschroeder.de/photovoltaik-steuer.html