Anwaltschaft und Steuerberaterschaft warnen vor Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen

BRAK, Mitteilung vom 12.12.2024

Die Diskussion um die Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen erhitzt erneut die Gemüter. Nachdem der Vorschlag im Rahmen des Wachstumschancengesetzes gescheitert war, taucht er nun im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes wieder auf. Obwohl das Gesetz primär Entlastungen für Familien und Anpassungen im Einkommensteuertarif vorsieht, sorgt die geplante Meldepflicht für erhebliche Kritik seitens der Anwaltschaft und Steuerberaterschaft. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) warnen eindringlich vor den weitreichenden Folgen dieser Regelung.

Ein umstrittener Vorschlag kehrt zurück

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, enthält eine Regelung, die bereits im Wachstumschancengesetz für Kontroversen sorgte. Die vorgeschlagene Meldepflicht verpflichtet rechtliche und steuerliche Berater, innerstaatliche Steuergestaltungen an die Finanzbehörden zu melden.

Dieser Ansatz war bereits im Jahr 2024 auf heftigen Widerstand gestoßen. Kritiker, darunter die BRAK, hatten betont, dass eine solche Pflicht das geschützte Mandatsgeheimnis verletzen würde – ein zentraler Grundpfeiler der Vertrauensbeziehung zwischen Beratern und ihren Mandanten. Trotzdem erscheint die Regelung nun nahezu unverändert im aktuellen Gesetzesentwurf.

Gefährdung von Mandatsgeheimnis und Vertrauen

BRAK und BStBK haben gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft ihre Kritik erneuert. In einer gemeinsamen Stellungnahme betonen sie:

  • Verletzung des Mandatsgeheimnisses: Die geplante Meldepflicht widerspricht der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der das Mandatsgeheimnis als besonders schützenswert eingestuft hat.
  • Bürokratische Belastung: Die Meldepflicht steht im Widerspruch zu den von der Regierung angekündigten Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie und würde erhebliche Ressourcen in Kanzleien und Unternehmen binden.
  • Erschütterung des Vertrauens: Mandanten müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Berater unabhängig und vertraulich agieren. Die Meldepflicht stellt dieses Vertrauen in Frage.

Widerstand der Verbände

Die Kritik beschränkt sich nicht auf die BRAK und die BStBK. Gemeinsam mit der Wirtschaftsprüferkammer, dem Bankenverband sowie dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag fordern sie, die Regelung aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Der Vorwurf: Es sei undemokratisch und rechtsstaatlich bedenklich, eine bereits abgelehnte Regelung ohne wesentliche Änderungen erneut einzubringen.

Forderung: Streichung der Regelung

BRAK und BStBK appellieren eindringlich an die Bundesregierung, die Regelung zur Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen aus dem Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes zu entfernen und nicht erneut in einem Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen.

Die Anwaltschaft und Steuerberaterschaft fordern eine klare Abgrenzung zwischen staatlichen Interessen und dem notwendigen Schutz des Mandatsgeheimnisses. Nur so könne das Vertrauen in die rechts- und steuerberatenden Berufe langfristig erhalten bleiben.