Ein jüngstes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die Diskussion um die Transparenz in der Vereinbarung von Stundenhonoraren bei Anwälten neu entfacht. Dies führte zu Unsicherheiten, wie Anwältinnen und Anwälte wirksam Stundenhonorare mit ihren Mandanten vereinbaren können. Als Reaktion darauf haben die Gebührenreferentinnen und -referenten der Rechtsanwaltskammern nun klare Hinweise zur Einhaltung der Transparenzanforderungen veröffentlicht.
Der Kern der EuGH-Entscheidung
Die Entscheidung des EuGH vom 12. Januar 2023 setzte neue Maßstäbe für die Transparenz von Zeithonorarvereinbarungen. Demnach reicht die bloße Mitteilung des Stundensatzes nicht aus, um den Verbrauchern die volle Tragweite ihrer finanziellen Verpflichtungen verständlich zu machen. Die Honorarklausel im zugrundeliegenden Fall wurde als intransparent beurteilt, was die Anforderungen an die Gestaltung solcher Vereinbarungen deutlich erhöht.
Handlungshinweise der Rechtsanwaltskammern
Um die anwaltliche Praxis bei der Umsetzung dieser Anforderungen zu unterstützen, wurden bei der 84. Tagung der Gebührenreferenten am 06. April 2024 in Stuttgart spezifische Handlungshinweise verabschiedet:
- Detaillierte Schätzung der erforderlichen Stunden: Anwälte sollten eine Schätzung der mindestens erforderlichen Stunden für einen Mandatsfall vorlegen, um den Mandanten eine bessere Einschätzung der wirtschaftlichen Folgen zu ermöglichen.
- Alternativen zur stündlichen Abrechnung: Es kann vereinbart werden, in angemessenen Zeitabständen abzurechnen, um die finanziellen Lasten für den Mandanten greifbarer zu machen.
- Gesetzliche Vergütung als Referenz: Eine weitere Möglichkeit ist die Vereinbarung der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als Mindestaufwand, was ebenfalls zur Transparenz beiträgt.
Rechtliche Auswirkungen und Gerichtsurteile
Die Rechtsprechung, wie die des OLG Bamberg vom 15. Juni 2023, betont, dass eine intransparente Honorarklausel nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit führt. Vielmehr ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Vertragsschlusses erforderlich. Dabei ist auch das Fachwissen der Beteiligten zu berücksichtigen, insbesondere wenn ein Rechtschutzversicherer in die Verhandlungen eingebunden war.
Fazit
Die Umsetzung der EuGH-Vorgaben erfordert eine neue Herangehensweise bei der Gestaltung von Honorarvereinbarungen. Die ausführlichen Handlungshinweise der Rechtsanwaltskammern dienen dazu, den Anwälten die nötigen Werkzeuge an die Hand zu geben, um ihre Honorarvereinbarungen rechtssicher und transparent zu gestalten.
Quellen: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 9/2024, EuGH, Urteil vom 12.01.2023 – C-395/21, OLG Köln, Urteil vom 12.04.2023 – 11 U 2018/19, OLG Bamberg, Urteil vom 15.06.2023 – 12 U 89/22