Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz (InvStG) in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder als Ergänzung des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2019, BStBl. I S. 527, ein Anwendungsschreiben zu den §§ 27-29, 32, 40, 48, 50-54 und 56 InvStG veröffentlicht.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10008 :016 vom 29.10.2020