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Kammerpflicht für freie Berufe
… Psychotherapeuten Rechtsanwälte Steuerberater Tierärzte Wirtschaftsprüfer Zahnärzte Für nicht mitgliedschaftspflichtige Freiberufler gibt es die Möglichkeit, einen freiwilligen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen.…
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eTraining: Freie Berufe
… Besonderheiten. Zunächst ist es für einen Gründer wichtig, festzustellen, ob er zu den Freiberuflern zählt oder nicht. Besonderheiten gelten auch für die Formalitäten beim Start in die Selbständigkeit, einige rechtlichen Vorgaben für die Berufsausübung sowie die Altersvorsorge. Wählen Sie die Lektion aus, die…
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Berufsständische Versorgungswerke
Angehörige der verkammerten freien Berufe müssen sich in berufsständischen Versorgungswerken versichern.
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Künstlersozialkasse
Selbständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) renten-, kranken- und pflegeversichert.
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Kunst und Medien
… ihren Wettbewerbern messen lassen. Vergleichen Sie sich – möglichst realistisch – mit Künstlern und Publizisten Ihrer Sparte und stellen Sie fest, wo Ihre Stärken und Schwächen liegen. Keine Angst vor Zahlen Bei vielen Freiberuflern handelt es sich um Solo-Selbständige. Sie erfordern natürlich nicht…
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Freie Berufe
…Für einen Freiberufler ist das wichtigste Kennzeichen die enge Verknüpfung zwischen persönlicher Ausbildung und beruflicher Selbständigkeit.…
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Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
… Auftrag befasst war und damit zumindest ein Partner in der Gesellschaft die persönliche Verantwortung und Haftung für den Berufsfehler übernimmt. Haben mehrere Partner die Sache bearbeitet, so haften sie gesamtschuldnerisch. Freiberufler, deren Haftung per Berufsgesetz und Verordnung beschränkt ist…
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IfM Bonn: Freiberufliche Existenzgründungen in Deutschland im Jahr 2012
… keine Trendwende erwartet. Auf Grund der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren bieten sich offenkundig attraktive abhängige Beschäftigungsmöglichkeiten. Zu den Freiberuflern zählen Selbstständige wie z.B. Ärzte, Rechts- und Wirtschaftsberater oder Kulturschaffende. „Interessant bei…
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Scheinselbständigkeit
Wenn Sie Aufgaben „nach draußen“ geben und Dritte damit beauftragen, sollten Sie sicherstellen, dass es sich dabei auch tatsächlich um selbständig Tätige handelt.
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Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
Die PartG mbB unterscheidet sich von der PartG durch ihre Haftungsregelungen.
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