Freiberufler und Gewerbesteuer, wer
ist Freiberufler und wer unterliegt der Gewerbesteuer?
Steuerberatung für Freiberufler (freelancer)
Herzlich willkommen auf meiner Seite Freiberufler,
hier erfahren Sie wer Freiberufler (freelancer)
ist und wann man
Gewerbesteuer bezahlen muss. Vorab wird es Sie bestimmt
interessieren, welchen steuerlichen Unterschied es ausmacht, ob
man der Freiberufler oder Gewerbetreibender ist. Die Gewerbesteuerbelastung können Sie mit dem
kostenlosen online
Gewerbesteuerrechner
berechnen. Die Gewerbesteuer wird zum
großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet, so dass die
effektive Gewerbesteuerbelastung geringer als die nominale
Gewerbesteuerbelastung ist. Die Einkommensteuer mit Anrechnung der
Gewerbesteuer können Sie mit dem kostenlosen online
Einkommensteuerrechner
ermitteln.
Mein Name ist Michael Schröder. Ich bin seit über 10 Jahren selbst
freiberuflicher
Steuerberater in Berlin und berate überwiegend Freiberufler.
Meine Steuerberatung
ist speziell auf die Bedürfnisse von Freiberuflern abgestimmt:
Für Freiberufler (freelancer) biete ich eine kostenlose
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Buchhaltungssoftware. Damit können online Rechnungen
erstellt, Belege digital verwaltet und die gesamte Buchhaltung
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Zugang zu Ihrer Buchhaltung einrichten. So kann ich Sie bei Ihrer
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und
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unterstützen. Für die kostenlose Nutzung bitte bei der Anmeldung zur
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Top Freiberufler + Gewerbesteuer
§ 1 Abs. 2 S. 1 PartGG gibt die folgende Definition der Freien Berufe:
"Die Freien Berufe haben im
allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher
Qualifikation oder
schöpferischer Begabung die persönliche,
eigenverantwortliche und fachlich unabhängige
Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der
Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."
Die Entscheidung, ob Sie Freiberufler sind, liegt beim Finanzamt.
Ich bin auf die Anerkennung als
Freiberufler spezialisiert, insbesondere auf die Anerkennung von
Freiberuflern aus dem IT-Bereich
(IT-Freelancer). In diversen Einspruchsverfahren
bzw.
Finanzgerichtsverfahren (auch beim Bundesfinanzhof) konnte ich vielfach die
Anerkennung
als Freiberufler durchsetzen. Meine Mandanten konnten so die
Gewerbesteuer sparen und die vielen anderen Vorteile als
Freiberufler in Anspruch nehmen:
Wie hoch die Gewerbesteuer ist, können Sie online mit
dem Gewerbesteuer-Rechner
berechnen oder kostenloser Download:
Steuerprogramme.
Die Gewerbesteuer hängt vom
Gewerbesteuerhebesatz Ihrer Gemeinde ab. Die Gewerbesteuer
wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Die effektive
Gewerbesteuerbelastung können Sie mit dem online
Einkommensteuerrechner berechnen.
Sie können beim Finanzamt eine
verbindliche Auskunft beantragen. Allerdings entstehen
durch verbindliche Auskunft auch Kosten. Auf Grund
dieser Ausführungen können Sie erkennen, dass die Einstufung als
Freiberufler vom Einzelfall abhängt und qualifizierten
Rat durch einen Steuerberater Ihres Vertrauens erfordert. Damit
Sie nicht jahrelang unnötig Gewerbesteuer zahlen müssen, können Sie meine
Steuerberatung zur Anerkennung als Freiberufler.
Meine Steuerberaterkosten
für eine Erstberatung belaufen sich auf 180 Euro zzgl.
19% Umsatzsteuer. Die weiteren Kosten hängen vom Zeitaufwand ab.
Für die angefangene halbe Stunde berechne ich 45 Euro zzgl. 19%
Umsatzsteuer
Online Rechner Steuerberatergebühren
Top Freiberufler + Gewerbesteuerr
Die Frage, ob eine
selbstständig ausgeübte Tätigkeit ein Freier Beruf
ist oder ein Gewerbe, ist eine steuerrechtliche Frage und
wird vom Finanzamt entschieden.
Die für einen
Gewerbebetrieb geltenden positiven Voraussetzungen
gelten auch für die
selbständige Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG.
Freiberufliche Tätigkeiten werden nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
differenziert in:
Top Freiberufler + Gewerbesteuer
Katalogberufe i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
sind: Arzt, Arzt, Zahnarzt, Tierarzte, Rechtsanwalt,
Notar, Patentanwalt, Vermessungsingenieur, Ingenieur,
Architekt, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
beratender Volks- und Betriebswirt, vereidigten
Buchprüfer, Steuerbevollmächtigter, Heilpraktiker, Dentist,
Krankengymnast, Journalist, Bildberichterstatter, Dolmetscher,
Übersetzer und Lotse. Erfordert die Ausübung eines der genannten
Berufes eine gesetzlich vorgeschriebene Berufsausbildung, übt nur
derjenige diesen Beruf aus, der auf Grund dieser Berufsausbildung
berechtigt ist, die betreffende Berufsbezeichnung zu führen.
Top Freiberufler + Gewerbesteuer
-
Ob ein ähnlicher Beruf vorliegt, ist durch
Vergleich mit einem bestimmten Katalogberuf festzustellen. Ein
Beruf ist einem der Katalogberufe ähnlich,
wenn er in wesentlichen Punkten mit ihm verglichen werden
kann. Dazu gehören die Vergleichbarkeit der Ausbildung und der
beruflichen Tätigkeit,
-
Die Ausbildung kann auch
autodidaktisch erworben sein.
-
Ist für die Ausübung des Katalogberufes eine
staatliche Erlaubnis erforderlich, kann die ohne
staatliche Erlaubnis entfaltete Tätigkeit nicht
ähnlich sein.
Top Freiberufler + Gewerbesteuer
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes
(BFH-Urteile)
muss die selbstständig ausgeübte Tätigkeit in einem der
Katalogberufe oder in einem diesen
ähnlichen Berufen in einem
dieser Bereiche erfolgen:
Der Nachweis ingenieurähnlicher Tätigkeiten kann nicht durch die
Tätigkeit erbracht werden, die auch anhand von Formelsammlungen
und praktischen Erfahrungen ausgeübt werden kann. Demgegenüber
werden an die Breite der Tätigkeit geringere Anforderungen
gestellt.
Top Freiberufler + Gewerbesteuer
Immer wieder erlebe ich es, dass Freiberufler aus dem
IT-Bereich Gewerbesteuer
zahlen, obwohl sie es nicht müssten. Die Einordnung von IT-Spezialisten als Freiberufler bzw.
Gewerbetreibender ist ein besonders schwieriges Thema. Die
Einordnung bereitet insbesondere Schwierigkeiten, da die neuen
Berufe im Bereich der Informationstechnologie nicht so recht in
die "alten Schubladen" der Finanzämter passen.
Auf Grund neuer
Finanzgerichtsurteile
besteht für viele bisher gewerbliche
Unternehmer die Chance, als IT-Freiberufler anerkannt zu werden.
Die Abgrenzung zum Gewerbetreibenden wird nämlich - insbesondere
bei IT-Freelancern - vom Finanzamt oft falsch vorgenommen.
Wer Freiberufler ist,
definiert das Einkommensteuergesetz (EStG) in § 18. Danach
muss eine selbstständige künstlerische, schriftstellerische oder
unterrichtende Tätigkeit vorliegen, wie z. B. bei Journalisten und
freien Dozenten. Aber Berufe wie Contentproducer,
Multimedia-Entwickler, Webdesigner oder EDV-Berater kennt das
Gesetz noch nicht. Ohne Probleme werden i. d. R. Grafiker
als Freiberufler anerkannt, deren Arbeit von fast allen
Finanzämtern als künstlerisch beurteilt wird. Gleiches sollte
eigentlich auch für Webdesigner gelten. Leider stufen viele
Finanzbeamte Webdesigner "sicherheitshalber" als Gewerbetreibende
ein. Online-Journalisten haben das gleiche Problem. Noch
schwieriger ist die Einordnung von Contentproducern,
insbesondere wenn sie Texte ohne journalistischen Charakter
verkaufen. Es stellt sich die Frage, ob der Beruf als
Schriftsteller gilt, denn dieser Beruf fällt ohne Probleme unter §
18 EStG.
EDV-Berater haben es dagegen bei den
Finanzämtern schwer, als Freiberufler eingestuft
zu werden. Nach Auffassung der
Finanzgerichte zählt die Beratung auf dem Bereich Internet
nicht zu den freien Berufen. Nach meiner Auffassung und
anderer Experten stellt die Beratung auf dem Bereich
Informationstechnologie eine freiberufliche Tätigkeit dar. Denn
Consulting in der Informationstechnologie ist nichts anderes, als
etwa die Tätigkeit eines beratenden Betriebswirts, die bei
entsprechender Gestaltung unzweifelhaft freiberuflich ist. Bei
Systemanalytikern hat der
Bundesfinanzhof
(BFH) die Freiberuflichkeit bereits bejaht. Die Urteilsbegründung
ist interessant, da das Finanzgericht mit der Ähnlichkeit zum
Ingenieur argumentiert, der gem. § 18 EStG Freiberufler ist. Diese
Argumentation über die Ähnlichkeit der Berufsgruppen sollte auch
für den IT-Berater und dem Unternehmensberater greifen.
Die vom Bundesfinanzhof (BFH) entwickelten
Abgrenzungskriterien zwischen einem Gewerbetrieb und einem
Freiberufler auf dem Gebiet der
Programmierung können wie folgt zusammen gefasst werden:
Freiberufler ist derjenige, der sich mit Systemsoftware
(und nicht mit Anwendungs-Programmierung) beschäftigt. Die
Tätigkeit im Bereich der Systemsoftware stellt eine
ingenieurähnliche Tätigkeit dar. Nach der Definition des BFH ist
der Begriff Systemsoftware aber erheblich weiter auszulegen als
vielleicht aufgrund des Wortlauts anzunehmen ist: Man muss also
nicht gleich das Betriebssystem Windows oder Linux programmiert
haben, um IT-Freiberufler zu sein. Nach der Definition des
BFH gehören zur Systemsoftware z. B. Betriebssysteme,
Datenbanksoftware und Datenübertragungsnetze. Ein
Programmierer kann unschädlich noch als Freiberufler im
Anwendersoftwarebereich tätig sein, wenn die gesamte Tätigkeit
sich überwiegend auf Systemsoftware bezieht und somit für die
Gesamttätigkeit prägend ist.
Bei der Entwicklung von Anwendersoftware
wird geprüft, ob bestimmte Prozesse sich mit Hilfe der EDV lösen
lassen. Es werden weitere Fachkenntnisse in irgend einem anderen
Anwendungsbereich außerhalb der Informatik benötigt. Darüber
hinaus möchte ich auf eine neuere und
nicht veröffentlichte Entscheidung des BFH hinweisen, in der
die freiberufliche Entwicklung von Anwendersoftware angedeutet
wird. Somit könnte der BFH von seiner langjährigen
Rechtsprechungspraxis, die ausschließlich dem
Systemsoftwareentwickler den Status als Freiberufler
zuerkennt, möglicherweise abrücken. Es gibt für
Anwendungssoftware-Programmierer steuerliche
Gestaltungen, wie die Gewerbesteuer zumindest reduziert werden
kann.
Top Freiberufler + Gewerbesteuer
Wissenschaftlich tätig wird nicht nur, wer schöpferische oder
forschende Arbeit leistet - reine Wissenschaft -, sondern auch,
wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf
konkrete Vorgänge anwendet - angewandte Wissenschaft -. Keine
wissenschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn sie im Wesentlichen in
einer praxisorientierten Beratung besteht.
-
Ein Schriftsteller muss für die
Öffentlichkeit schreiben und es muss sich um den Ausdruck
eigener Gedanken handeln, mögen sich diese auch auf rein
tatsächliche Vorgänge beziehen. Es ist nicht erforderlich,
dass das Geschriebene einen wissenschaftlichen oder
künstlerischen Inhalt hat. Der Schriftsteller braucht weder
Dichter noch Künstler noch Gelehrter zu sein.
-
Die selbständige Entwicklung von
Softwarelernprogrammen ist dann eine schriftstellerische
Tätigkeit, wenn eigene Gedanken verfasst werden und die
Programme für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
-
Das Verfassen von Anleitungen zum Umgang mit
technischen Geräten ist eine schriftstellerische Tätigkeit,
wenn der auf der Grundlage mitgeteilter Daten erstellte Text
als eine eigenständige gedankliche Leistung des Autors
erscheint.
Top Freiberufler + Gewerbesteuer
Der Betrieb einer Unterrichtsanstalt ist dann
als Ausübung eines freien Berufs anzusehen, wenn der Inhaber über
entsprechende Fachkenntnisse verfügt und den Betrieb der Schule
eigenverantwortlich leitet. Für eine spezifisch individuelle
Leistung, wie es die Lehrtätigkeit ist, gelten dabei besonders
enge Maßstäbe. Der Betrieb eines
Fitness-Studios stellt keine unterrichtende Tätigkeit dar, wenn
sich die persönliche Betreuung der Kunden im Wesentlichen auf die
Einweisung in die Handhabung der Geräte und die Überwachung des
Trainings in Einzelfällen beschränkt.
Top Freiberufler + Gewerbesteuer
-
Eine freiberufliche erzieherische Tätigkeit
kann ohne Ablegung einer fachlichen Prüfung ausgeübt werden.
Eine Beratungstätigkeit, die auf Lösung von Problemen in einem
bestimmten Teilbereich zwischenmenschlicher Beziehungen
gerichtet ist, ist nicht erzieherisch; Voraussetzung jeder
erzieherischen Tätigkeit ist, dass die ganze Persönlichkeit
geformt wird.
-
Leistet der Stpfl. Erziehungshilfe, indem er
die betreuten Kinder zeitweise in seinen Haushalt aufnimmt,
erzielt er Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit, wenn
die Erziehung der Gesamtheit der Betreuungsleistung das
Gepräge gibt.
-
Eine künstlerische Tätigkeit liegt vor, wenn
die Arbeiten nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch sind und
über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine
bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreichen. Dabei ist
nicht jedes einzelne von dem Künstler geschaffene Werk für
sich, sondern die gesamte von ihm im VZ ausgeübte Tätigkeit zu
würdigen.
-
Da die künstlerische Tätigkeit in besonderem
Maße persönlichkeitsbezogen ist, kann sie als solche nur
anerkannt werden, wenn der Künstler auf sämtliche zur
Herstellung eines Kunstwerks erforderlichen Tätigkeiten den
entscheidenden gestaltenden Einfluss ausübt.
Top Freiberufler + Gewerbesteuer
-
Zu der freien Berufstätigkeit eines
Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters,
Steuerbevollmächtigten usw. können auch die Prüfungen der
laufenden Eintragungen in den Geschäftsbüchern, die Prüfung
der Inventur, die Durchführung des Hauptabschlusses und die
Aufstellung der Steuererklärungen gehören. Die Bücherführung
für andere Personen, z. B. durch einen Steuerberater oder
einen Steuerbevollmächtigten, ist ebenfalls grundsätzlich eine
freiberufliche Tätigkeit.
Top Freiberufler + Gewerbesteuer
-
Betreibt ein Arzt ein Krankenhaus, so liegt
eine freiberufliche Tätigkeit vor, wenn es ein notwendiges
Hilfsmittel für die ärztliche Tätigkeit darstellt und aus dem
Krankenhaus ein besonderer Gewinn nicht angestrebt wird.
Entsprechendes gilt hinsichtlich einer von einem Arzt oder von
einem Heilpraktiker, Physiotherapeuten (Krankengymnasten),
Heilmasseur betriebenen medizinischen Badeanstalt.
-
Ist eine von einem Arzt betriebene Klinik,
ein Kurheim oder Sanatorium ein gewerblicher Betrieb, gehören
grundsätzlich auch seine im Rahmen dieses Betriebes erzielten
Einnahmen aus ärztlichen Leistungen zu den Einnahmen aus
Gewerbebetrieb, wenn ein ganzheitliches Heilverfahren
praktiziert wird, für das ein einheitliches Entgelt zu
entrichten ist. Ein Arzt, der eine Privatklinik betreibt,
erzielt jedoch dann gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb der
Klinik und freiberufliche Einkünfte aus den von ihm erbrachten
stationären ärztlichen Leistungen, wenn die Leistungen der
Klinik einerseits und die ärztlichen Leistungen andererseits
gesondert abgerechnet werden und sich nicht gegenseitig
unlösbar bedingen. Das gilt entsprechend, wenn der Betrieb
einer medizinischen Badeanstalt als Gewerbebetrieb anzusehen
ist.
-
Tierärzte, die Medikamente oder Impfstoffe
gegen Entgelt abgeben, sind gewerblich tätig.
-
Der Verkauf von Kontaktlinsen nebst
Pflegemitteln und von Mundhygieneartikeln ist eine gewerbliche
Tätigkeit.
-
Soweit Heil- oder Heilhilfsberufe nicht zu
den Katalogberufen zählen, ist ein solcher Beruf einem der in
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Katalogberufe ähnlich,
wenn das typische Bild des Katalogberufs mit seinen
wesentlichen Merkmalen dem Gesamtbild des zu beurteilenden
Berufs vergleichbar ist. Dazu gehören die Vergleichbarkeit der
jeweils ausgeübten Tätigkeit nach den sie charakterisierenden
Merkmalen, die Vergleichbarkeit der Ausbildung und die
Vergleichbarkeit der Bedingungen, an die das Gesetz die
Ausübung des zu vergleichenden Berufs knüpft. Abweichend von
den vorgenannten Grundsätzen stellt die Zulassung des
jeweiligen Stpfl. oder die regelmäßige Zulassung seiner
Berufsgruppe nach § 124 Abs. 2 SGB V durch die zuständigen
Stellen der gesetzlichen Krankenkassen ein ausreichendes Indiz
für das Vorliegen einer dem Katalogberuf des Krankengymnasten
ähnlichen Tätigkeit dar. Fehlt es an dieser Zulassung, kann
durch ein Gutachten nachgewiesen werden, ob die Ausbildung,
die Erlaubnis und die Tätigkeit des Stpfl. mit den
Erfordernissen des § 124 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB V
vergleichbar sind.
Top Freiberufler + Gewerbesteuer
-
Eine Tätigkeit ist auch eine sonstige
selbstständige Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn
sie den dort aufgeführten Tätigkeiten (Vollstreckung von
Testamenten, Vermögensverwaltung, Tätigkeit als
Aufsichtsratsmitglied) ähnlich ist.
-
Die Tatsache, dass ein Stpfl. "selbständig
und eigenverantwortlich" i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz
3 EStG tätig ist, reicht alleine nicht aus, die Tätigkeit als
selbständige zu qualifizieren. Nimmt die sonstige selbständige
Tätigkeit einen Umfang an, der die ständige Beschäftigung
mehrerer Angestellter oder die Einschaltung von
Subunternehmern erforderlich macht, und werden den genannten
Personen nicht nur untergeordnete, insbesondere vorbereitende
oder mechanische Aufgaben übertragen, liegt eine gewerbliche
Tätigkeit vor (sog. Vervielfältigungstheorie). In diesen
Fällen übt auch der Subunternehmer keine sonstige selbständige
Tätigkeit aus.
-
Auch wenn nur Hilfskräfte beschäftigt
werden, die ausschließlich untergeordnete Arbeiten erledigen,
kann der Umfang des Betriebs den gewerblichen Charakter
begründen. Danach üben z. B.
-
Hausverwalter, die eine größere Zahl von
Gebäuden verwalten und sich zur Erledigung ihrer Arbeiten
ständig mehrerer Hilfskräfte bedienen, und
-
Zwangsverwalter, die zur Erfüllung ihrer
Aufgaben gewerblich tätige Verwaltungsgesellschaften als
Erfüllungsgehilfen einschalten, in der Regel eine
gewerbliche Tätigkeit aus.
-
Auch bei einem Rechtsanwalt, der als
Verwalter im Insolvenzverfahren tätig ist, liegt unter den
Voraussetzungen der Vervielfältigungstheorie eine gewerbliche
Tätigkeit vor.
-
Eine Tätigkeit als
Aufsichtsratsmitglied i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG übt
derjenige aus, der mit der Überwachung der Geschäftsführung
einer Gesellschaft beauftragt ist. Dies ist dann nicht
der Fall, wenn vom Beauftragten im Wesentlichen Aufgaben der
Geschäftsführung wahrgenommen werden.
Top Freiberufler + Gewerbesteuer
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Altenpfleger
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Architekten
-
Ärzte
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Beratende Volks und Betriebswirte
-
Bildberichterstatter
-
Dentisten
-
Diätassistent
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Dolmetscher
-
EDV-Berater
-
EDV-Organisatoren
-
Ergotherapeut
-
Handels-Chemiker
-
Hebammen
-
Heilmasseure
-
Heilpraktiker
-
Industriedesigner
-
Ingenieure
-
Insolvenzverwalter
-
Journalisten
-
Kfz-Sachverständige
-
Kindererholungsheim
-
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
-
Kompasskompensierer
-
Krankengymnasten
-
Krankenpfleger/ Krankenschwester
-
Kunsthandwerker
-
Logopäde
-
Masseur
-
Medizinischer Bademeister
-
Medizinisch-technischer Assistent
-
Modeschöpfer
-
Notare
-
Orthoptist
-
Patentanwälte
-
Patentberichterstatter
-
Podologe/Medizinischer Fußpfleger
-
Prozessagent
-
Psychotherapeut
-
Rechtsanwälte
-
Rettungsassistent
-
Schiffseichaufnehmer
-
Steuerberater
-
Synchronsprecher
-
Systemanalytiker
-
Tanz- und Unterhaltungsorchester
-
Tierärzte
-
Übersetzer
-
Vermessungsingenieure
-
Werbekünstler
-
Wirtschaftsprüfer
-
Zahnärzte
-
Zahnpraktiker
-
Zwangsverwalter
Top Freiberufler + Gewerbesteuer
Die Beschäftigung von fachlich vorgebildeten Mitarbeitern
steht der Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit nicht entgegen,
wenn der Berufsträger auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend
tätig wird und auch hinsichtlich der für den Beruf typischen
Tätigkeit eigenverantwortlich mitwirkt. Die leitende und
eigenverantwortliche Tätigkeit des Berufsträgers muss sich
auf die Gesamttätigkeit seiner Berufspraxis erstrecken; es genügt
somit nicht, wenn sich die auf persönlichen Fachkenntnissen
beruhende Leitung und eigene Verantwortung auf einen Teil der
Berufstätigkeit beschränkt. Freiberufliche Arbeit
leistet der Berufsträger nur, wenn die Ausführung jedes einzelnen
ihm erteilten Auftrags ihm und nicht dem fachlichen Mitarbeiter,
den Hilfskräften, den technischen Hilfsmitteln oder dem
Unternehmen als Ganzem zuzurechnen ist, wobei in einfachen Fällen
eine fachliche Überprüfung der Arbeitsleistung des Mitarbeiters
genügt (Stempeltheorie). Der Berufsträger darf weder die
Leitung noch die Verantwortlichkeit einem Geschäftsführer oder
Vertreter übertragen. Eine leitende und eigenverantwortliche
Tätigkeit ist jedoch dann noch gegeben, wenn ein Berufsträger nur
vorübergehend, z. B. während einer Erkrankung, eines Urlaubs oder
der Zugehörigkeit zu einer gesetzgebenden Körperschaft oder der
Mitarbeit in einer Standesorganisation, seine Berufstätigkeit
nicht selbst ausüben kann.
Top Freiberufler + Gewerbesteuer
-
Wird neben einer freiberuflichen eine
gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, sind die beiden
Tätigkeiten steuerlich entweder getrennt oder einheitlich zu
behandeln.
-
Getrennte Behandlung:
Die Tätigkeiten sind zu trennen, sofern dies nach der
Verkehrsauffassung möglich ist. Betätigt sich eine natürliche
Person sowohl gewerblich als auch freiberuflich und besteht
zwischen den Tätigkeiten kein sachlicher und wirtschaftlicher
Zusammenhang, werden nebeneinander Einkünfte aus
Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit erzielt. Aber auch
wenn zwischen den Betätigungen gewisse sachliche und
wirtschaftliche Berührungspunkte bestehen - also eine
gemischte Tätigkeit vorliegt -, sind die Betätigungen
regelmäßig getrennt zu erfassen. Sind die Einkünfte nicht
bereits vom Stpfl. getrennt ermittelt worden, muss eine
Trennung ggf. im Wege der Schätzung erfolgen.
-
Einheitliche
Behandlung: Eine einheitliche Tätigkeit liegt nur
vor, wenn die verschiedenen Tätigkeiten derart miteinander
verflochten sind, dass sie sich gegenseitig unlösbar bedingen.
Schuldet ein Stpfl. seinem Auftraggeber einen einheitlichen
Erfolg, ist die zur Durchführung des Auftrags erforderliche
Tätigkeit regelmäßig als einheitliche zu beurteilen. Werden in
einem Betrieb nur gemischte Leistungen erbracht, ist der
Betrieb danach zu qualifizieren, welche der einzelnen
Tätigkeiten der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt.
Top Freiberufler + Gewerbesteuer
-
Schließen sich Angehörige eines
freien Berufs zu einer Personengesellschaft
(insbesondere
Partnerschaftsgesellschaft)
zusammen,
haben die Gesellschafter nur dann freiberufliche Einkünfte,
wenn alle Gesellschafter, ggf. auch die Kommanditisten, die
Merkmale eines freien Berufs erfüllen. Kein Gesellschafter
darf nur kapitalmäßig beteiligt sein oder Tätigkeiten ausüben,
die keine freiberuflichen sind. Eine Personengesellschaft, die
sich aus Angehörigen unterschiedlicher freier Berufe
zusammensetzt, ist nicht bereits vom Grundsatz her als
gewerbliche Mitunternehmerschaft einzustufen. Beratende
Bauingenieure können im Rahmen einer GbR, auch wenn sie nur in
geringem Umfang tätig werden, eigenverantwortlich tätig sein.
Eine an einer KG als Mitunternehmerin beteiligte GmbH ist
selbst dann eine berufsfremde Person, wenn ihre sämtlichen
Gesellschafter und ihr Geschäftsführer Angehörige eines freien
Berufs sind.
-
Üben Personengesellschaften auch nur zum Teil
eine gewerbliche Tätigkeit aus, so ist ihr gesamter
Betrieb als gewerblich zu behandeln (Abfärbungstheorie bzw.
Abfärbetheorie oder auch Infizierungstheorie).
Dipl.-Kfm. Michael Schröder,
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
E-Mail: Freiberufler@SteuerSchroeder.de
www.steuerschroeder.de
Top Freiberufler + Gewerbesteuer