Aufhebung eines FG-Urteils gegen die falsche Beklagte – BFH-Urteil vom 17. August 2023, III R 11/22

Mit Urteil vom 17. August 2023 (III R 11/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Finanzgericht (FG) ein Urteil gegen die falsche Beklagte aufheben muss, wenn die richtige Beklagte nicht Partei des Verfahrens ist.

Im Streitfall hatte ein Ehepaar Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Die Familienkasse (FK) setzte für die Einkünfte Einkommensteuer fest und erließ einen Haftungsbescheid gegen das Ehepaar.

Das Ehepaar wandte sich gegen den Haftungsbescheid und machte geltend, dass die FK nicht berechtigt sei, den Haftungsbescheid gegen sie zu erlassen. Die FK sei nicht die richtige Beklagte, da sie nicht die Vermieterin des Objekts sei.

Das FG wies die Klage ab. Es führte aus, dass die FK die richtige Beklagte sei, da sie die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Klägerin und des Klägers festgesetzt habe.

Der BFH hat das Urteil des FG aufgehoben. Er führte aus, dass die FK nicht die richtige Beklagte sei, da sie nicht die Vermieterin des Objekts sei. Die richtige Beklagte sei diejenige, die das Grundstück an die Klägerin und den Kläger vermietet habe.

Der BFH verwies das Verfahren an das FG zurück. Das FG muss nun das Verfahren unter Berücksichtigung der Entscheidung des BFH neu entscheiden.

Die Entscheidung des BFH ist ein wichtiger Präzedenzfall für die Haftung in Fällen von Vermietung und Verpachtung. Sie stellt klar, dass die richtige Beklagte diejenige ist, die das Grundstück an den Steuerpflichtigen vermietet hat.

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