Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag) 2025: Neue Regeln für die Steuer!

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Aufteilungsmaßstäbe für Globalbeiträge angepasst. Das betrifft alle, die in bestimmten Ländern einheitliche Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die neuen Regeln gelten für den Veranlagungszeitraum 2025.

Was sind Globalbeiträge?

Globalbeiträge sind einheitliche Sozialversicherungsbeiträge, die in einigen Ländern für verschiedene Versicherungszweige gezahlt werden (z.B. Altersvorsorge, Krankenversicherung). Da nicht klar ist, welcher Anteil des Beitrags für welche Versicherung bestimmt ist, legt das BMF Aufteilungsmaßstäbe fest.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer zahlt in Belgien einen Globalbeitrag von 1.000 Euro. Dieser Betrag wird nach den neuen Maßstäben aufgeteilt in:

  • Altersvorsorge: 519,60 Euro
  • Kranken- und Pflegeversicherung: 391,10 Euro
  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen: 89,40 Euro

Was bedeutet das für Sie?

  • Die Aufteilung bestimmt, welche Anteile Sie steuerlich geltend machen können.
  • Arbeitgeber müssen die neuen Maßstäbe bei Lohnsteuerbescheinigungen berücksichtigen.

Wichtige Hinweise:

  • Die neuen Regeln gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum 2025.
  • Für Globalbeiträge außerhalb Europas gelten individuelle Regelungen.
  • Das BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

Unser Tipp:

Wenn Sie Globalbeiträge zahlen, sollten Sie sich von uns beraten lassen, um die neuen Regelungen korrekt anzuwenden und Steuervorteile optimal zu nutzen! Besonders bei Beiträgen außerhalb Europas ist eine individuelle Beratung wichtig.