Auswirkungen der BFH-Entscheidung zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen der Architekten nach HOAI

Die Bundesarchitektenkammer informiert über die Auswirkungen einer Entscheidung des BFH zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen der Architekten nach HOAI.

Mit Urteil vom 14. Mai 2014 hatte der BFH in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass nach HOAI erhaltene Anzahlungen für einzelne Leistungsphasen der HOAI, für die eine nachprüfbare Rechnung vorliegt, nach steuerlichen Grundsätzen „endgültig verdient“ sind. Es komme nicht darauf an, ob der erteilte Auftrag noch weitere, noch nicht abgeschlossene Leistungsphasen umfasse, denn jede Leistungsphase der HOAI sei eine für sich abgeschlossene Leistung. Die Bilanzierung einer teilfertigen Arbeit für einzelne abgeschlossene Leistungsphasen der HOAI komme demnach nicht in Betracht. Betroffen sind alle Gesellschaften und Freiberufler, die ihr Ergebnis durch Aufstellung einer Bilanz und nicht anhand einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

Nachdem dieses Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurde, war anzunehmen, dass es auf alle noch offenen Steuerfälle anwendbar ist. Dies hätte bei Architektinnen und Architekten kurzfristig und ohne Vorbereitungsmöglichkeiten zu erheblichen Erhöhungen der Bilanzgewinne und massiven, gegebenenfalls nicht zu bewältigenden Steuerzahlungen führen können. Die Bundesarchitektenkammer und die Länderarchitektenkammern haben sich deshalb dafür eingesetzt, von einer sofortigen Anwendung dieses BFH-Urteils abzusehen.

Mit Schreiben vom 13. Mai 2015 an die Bundesarchitektenkammer hat das Bundesministerium für Finanzen nunmehr verfügt, dass – entgegen erster Veröffentlichungen – die Entscheidung erst ab dem Wirtschaftsjahr 2015 und damit nicht rückwirkend anzuwenden ist. Nach den Grundsätzen der Entscheidung im Jahr 2015 entstandener Gewinn kann zudem gleichmäßig auf 2015 und 2016 oder auf 2015, 2016 und 2017 verteilt werden.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 05.06.2015