Hans-Böckler-Stiftung / IMK · Pressemitteilung vom 15.04.2026 · Autoren: Prof. Dr. Sebastian Dullien, Dr. Silke Tober
In der Bundesregierung wird Medienberichten zufolge geprüft, den Mehrwertsteuersatz anzuheben, um Haushaltslücken zu schließen und möglicherweise Entlastungen bei Einkommensteuer oder Sozialbeiträgen zu finanzieren. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung hat die möglichen Wirkungen einer solchen Maßnahme analysiert. Die Ergebnisse geben einen nüchternen Blick auf Verteilungseffekte, fiskalische Erträge und konjunkturelle Risiken.
Belastungswirkung: Ärmere und Familien tragen mehr
Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die alle Konsumenten trifft – aber nicht gleichmäßig. Da einkommensschwächere Haushalte und Familien einen größeren Anteil ihres Einkommens für Konsum ausgeben, sind sie relativ stärker belastet. Die IMK-Analyse konkretisiert das mit Beispielrechnungen für eine Erhöhung des Regelsatzes um einen Prozentpunkt:
| Haushaltstyp | Bruttoeinkommen | Mehrbelastung | In % des Einkommens |
|---|---|---|---|
| Familie, 2 Kinder | ~3.800 €/Monat | ~11 €/Monat | ~0,3 % |
| Alleinstehende/r | ~3.800 €/Monat | ~8 €/Monat | ~0,2 % |
| Alleinstehende/r | > 13.000 €/Monat | – | ~0,1 % |
Gegenmaßnahme: Ermäßigten Satz senken – aber mit Abstrichen
Als Ausgleich wird diskutiert, den ermäßigten Steuersatz (aktuell 7 %) gleichzeitig zu senken, da dieser vor allem Grundnahrungsmittel und Personenverkehr betrifft – Güter, für die ärmere Haushalte und Familien überproportional viel ausgeben. Die IMK-Analyse zeigt die fiskalischen Konsequenzen verschiedener Kombinationen:
Regelsatz +1 Pkt., kein Ausgleich
> 8 Mrd. €
Mehreinnahmen Bund
Regelsatz +1 Pkt., ermäßigt −2 Pkt.
4,6 Mrd. €
Mehreinnahmen Bund
Regelsatz +3 Pkt., ermäßigt −2 Pkt.
21 Mrd. €
Mehreinnahmen Bund
Das Dilemma: Eine sozial ausgewogene Kombination reduziert den fiskalischen Ertrag erheblich. Sollen die Mehreinnahmen nennenswert sein, bleibt eine spürbare Mehrbelastung – erneut überproportional für ärmere Haushalte und Familien.
Konjunkturrisiko: Inflationsschub und EZB-Reaktion
Eine Kombination aus +3 Prozentpunkten Regelsatz und −2 Prozentpunkten ermäßigtem Satz würde die Inflationsrate laut IMK-Berechnung um knapp einen Prozentpunkt erhöhen – mit möglicher Unterschätzung, da nicht sicher ist, ob der Handel Senkungen beim ermäßigten Satz vollständig weitergibt. Die Autoren sehen zwei konjunkturelle Risiken:
1. Konsumrückgang und Einbruch im Wohnungsbau: Steigende Preise dämpfen die Kaufbereitschaft und bremsen den Wohnungsbau – beide gelten als zentrale Stützen einer wirtschaftlichen Erholung.
2. EZB-Reaktion: Höhere Inflation könnte die Europäische Zentralbank zu weiteren Zinserhöhungen veranlassen, was Investitionen und die ohnehin belastete Industrie zusätzlich treffen würde.
Entlastungen durch Einkommensteuer oder Sozialbeiträge – nur bedingt wirksam
Das IMK bewertet auch die Idee, Mehrwertsteuereinnahmen in Senkungen bei Einkommensteuer oder Krankenkassenbeiträgen umzuschichten, skeptisch: Bei einkommensschwachen Haushalten, die kaum Einkommensteuer zahlen, kämen solche Entlastungen gar nicht an. Bei Beitragssenkungen würde die Hälfte des Effekts an Unternehmen, nicht an Haushalte fließen. Hinzu kommt ein psychologischer Effekt: Steuerentlastungen werden erfahrungsgemäß weniger wahrgenommen als Preiserhöhungen – was die Konsumstimmung per Saldo negativ belasten könnte.
Hinweis: Es handelt sich um eine wirtschaftswissenschaftliche Analyse des IMK auf Basis eines noch nicht beschlossenen Vorhabens. Eine gesetzliche Änderung des Mehrwertsteuersatzes liegt derzeit nicht vor.
Quelle: Hans-Böckler-Stiftung / IMK, Pressemitteilung vom 15.04.2026 · Kurzstudie „Mehrwertsteuererhöhung: Schlechte Politik mit riskantem Timing“ · Autoren: Prof. Dr. Sebastian Dullien, Dr. Silke Tober