Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 setzt die Bundesregierung ein umfassendes Entlastungspaket um. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen finanziell zu entlasten und zugleich das Ehrenamt und bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Nachdem der Bundestag den Gesetzentwurf bereits am 4. Dezember 2025 beschlossen hatte, hat der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt.
Die meisten steuerlichen Verbesserungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.
1. Pendlerpauschale steigt dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent pro Entfernungskilometer angehoben – ab dem ersten Kilometer. Damit entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen den ersten 20 Kilometern und den weiteren Wegstrecken.
Die Bundesregierung betont, dass dies insbesondere Pendler im ländlichen Raum entlastet und zu mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land beiträgt.
Konkrete steuerliche Wirkung
Vorausgesetzt, die gesamten Werbungskosten liegen bereits über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, ergeben sich u. a. folgende Effekte:
- 10 km Arbeitsweg (5-Tage-Woche): ca. 176 Euro zusätzliche Werbungskosten pro Jahr
- 20 km Arbeitsweg: ca. 352 Euro zusätzliche Werbungskosten pro Jahr
- 5 km Arbeitsweg: 418 Euro Pendlerpauschale pro Jahr (ein Plus von 88 Euro)
Zusätzlich bleibt die Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringem Einkommen auch über 2026 hinaus erhalten. Die Entlastung gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
2. Umsatzsteuer für Speisen sinkt auf 7 Prozent
Ein weiterer zentraler Punkt ist die dauerhafte Entlastung der Gastronomie:
Ab dem 1. Januar 2026 wird der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie – mit Ausnahme von Getränken – von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.
Wer profitiert?
Von der Steuerermäßigung profitieren unter anderem:
- Restaurants und Hotels
- Bäckereien und Metzgereien
- Catering-Unternehmen
- Lebensmitteleinzelhandel
- Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung
Ziel der Maßnahme ist es, die Branche zu stabilisieren und gleichzeitig Preisentlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu ermöglichen.
3. Ehrenamt und Gemeinnützigkeit werden deutlich gestärkt
Das Steueränderungsgesetz 2025 enthält zudem ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stärkung des Ehrenamts. Bürgerschaftliches Engagement soll steuerlich attraktiver und administrativ einfacher werden.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
- Anhebung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf 50.000 Euro
- Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro
- Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro
- Anhebung der Freigrenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro
- Verzicht auf die Sphärenzuordnung von Einnahmen, wenn Körperschaften Einnahmen unter 50.000 Euro erzielen
- Anerkennung von E-Sport als gemeinnützige Tätigkeit
Diese Änderungen bringen sowohl für Vereine als auch für die Finanzverwaltung spürbare Vereinfachungen.
4. Weitere Entlastungen: Gewerkschaftsbeiträge und Parteispenden
Zusätzlich wurden weitere steuerliche Vergünstigungen beschlossen:
- Gewerkschaftsbeiträge können künftig neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag als eigenständige Werbungskosten geltend gemacht werden.
- Die Höchstbeträge für die Abzugsfähigkeit von Parteispenden werden angehoben.
Fazit
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 werden ab 2026 breite Entlastungen umgesetzt:
- spürbare Vorteile für Pendler,
- eine dauerhafte Unterstützung der Gastronomie,
- deutliche Verbesserungen für Ehrenamt, Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Für Arbeitnehmer, Unternehmen, Gastronomen und Vereine lohnt es sich, die neuen Regelungen frühzeitig in die steuerliche Planung einzubeziehen.
Gerne prüfen wir mit Ihnen, welche konkreten Auswirkungen die Änderungen ab 2026 für Ihre persönliche oder betriebliche Situation haben und wie Sie die neuen Entlastungen optimal nutzen können.