Lehrer und Dozenten, die auf Honorarbasis tätig sind, können noch bis zum 31. Dezember 2026 unter bestimmten Voraussetzungen als Selbständige gelten. Die Sozialversicherungsträger haben nun konkretisiert, wann diese Sonderregelung tatsächlich greift – und worauf Bildungseinrichtungen dringend achten müssen.
Hintergrund: Selbständigkeit vs. Beschäftigung
Seit einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts 2022 gelten strengere Maßstäbe für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Honorarlehrkräften. In vielen Fällen liegt abhängige Beschäftigung vor – auch wenn auf Honorarbasis gearbeitet wird.
Um abrupte Folgen für Musikschulen, Volkshochschulen & Co. zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung bis Ende 2026 geschaffen.
Wann gilt die Übergangsregelung?
Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben nun klargestellt:
- Es muss beim Vertragsabschluss eine einvernehmliche Annahme der Selbständigkeit vorgelegen haben.
- Zusätzlich ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Lehrkraft erforderlich.
- Eine mündliche Zustimmung reicht nicht.
- Die Zustimmung muss sich auf den konkreten Vertrag beziehen, nicht pauschal auf zukünftige Tätigkeiten.
Empfehlung:
Ein separates Dokument zur Zustimmung nutzen und in den Entgeltunterlagen ablegen.
Was bewirkt die Zustimmung?
- Keine Versicherungspflicht als Lehrkraft bis max. 31.12.2026
- Kein rückwirkender Sozialversicherungsbeitrag für dieses Vertragsverhältnis
Achtung:
Die Zustimmung ersetzt keine Statusprüfung, wenn die Tätigkeit tatsächlich Merkmale einer Beschäftigung aufweist.
Ab 1. Januar 2027: Ende der Fiktion
Ab diesem Zeitpunkt gilt wieder uneingeschränkt:
- Liegt eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit vor (Weisungsgebundenheit, feste Zeiten, keine unternehmerischen Freiheiten), droht Sozialversicherungspflicht.
- Bildungsträger sollten bis dahin:
- Honorarverträge prüfen und ggf. anpassen
- unternehmerische Freiheiten dokumentieren
- regelmäßig Statusfeststellungsverfahren beantragen
Fazit
Die Übergangsregelung bietet kurzfristige Entlastung, ersetzt aber keine langfristige Strukturprüfung in der Bildungsbranche. Wer Dozenten weiterhin als Selbständige einsetzen möchte, sollte spätestens 2026 klare vertragliche und organisatorische Anpassungen vornehmen.