Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2024

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen zum 1. Januar 2024 an. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 69.300 Euro im Jahr beziehungsweise 5.775 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt. In den alten Bundesländern liegt sie künftig bei 7.550 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern bei 7.450 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt in den alten Ländern auf 9.300 Euro im Monat, in den neuen Ländern auf 9.200 Euro im Monat.

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen erfolgt jährlich an die Einkommensentwicklung. Sie dient dazu, die soziale Absicherung stabil zu halten.

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen gelten ab dem 1. Januar 2024.