Bekämpfung der Geldwäsche: Nationale Risikoanalyse ist zu beachten

Im Oktober 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen die erste Nationale Risikoanalyse veröffentlicht. Verpflichtete des Geldwäschegesetzes, also auch WP/vBP, müssen bei der Erstellung ihrer eigenen Risikoanalyse die Ergebnisse der Nationalen Risikoanalyse berücksichtigen (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 GwG) und ihre eigene Risikoanalyse gegebenenfalls anpassen.

  • Allgemein als größte Risikofelder im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung werden in der Nationalen Risikoanalyse bewertet: anonyme Transaktionsmöglichkeiten, der Immobiliensektor, der Bankensektor (insbesondere im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäfts und der internationalen Geldwäsche), grenzüberschreitende Aktivitäten und das Finanztransfergeschäft wegen der hohen Bargeldintensität.
  • Speziell sollten WP/vBP vor allem im Bereich Treuhand- und Anderkonten aufmerksam sein, da hier ein besonderes Geldwäscherisiko herrscht, vor allem im Zusammenhang mit Barzahlungen und Zahlungen aus dem Ausland/Risikoländern (vgl. 5.5.). Ein erhöhtes Geldwäscherisiko wurde auch bei sogenannten Share Deals festgestellt (vgl. 5.1.). Sofern WP/vBP in diesem Bereich bei Transaktionen eingebunden oder in der Ausgestaltung beratend tätig sind, sollten sie besonders wachsam sein. Ein besonderes Augenmerk sollte zudem auf das Risiko des Einsatzes von sogenannten Strohmannkonstruktionen gelegt werden, insbesondere im Immobilienbereich (vgl. 5.5.). Deswegen ist die korrekte Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten von essentieller Bedeutung.

Im Dezember 2017 startete Deutschland seine erste Risikoanalyse im Bereich „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“, an der unter der Federführung des Bundesministeriums der Finanzen 35 Behörden des Bundes und der Länder beteiligt waren. Die Analyse dient dazu, bestehende sowie zukünftige Risiken bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu erkennen und diese zu mindern. Das Risikobewusstsein soll bei allen Akteuren im öffentlichen wie im privatwirtschaftlichen Bereich weiter geschärft und der Informationsaustausch weiter intensiviert werden. Die Ergebnisse der Nationalen Risikoanalyse werden auch in der Gesetzgebung berücksichtigt.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 28.10.2019