Benzin und Diesel günstiger: Koalition plant befristete Energiesteuersenkung ab Mai 2026

Deutscher Bundestag · Drucksache 21/5321 · hib-Nr. 295/2026 vom 15.04.2026

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf für eine befristete Absenkung der Energiesteuersätze auf Kraftstoffe eingebracht. Für zwei Monate sollen Diesel und Benzin spürbar günstiger werden – ein Schritt, der an den Tankstellenpreis-Tankrabatt von 2022 erinnert.

Steuersenkung netto

14,04 ct

je Liter Benzin & Diesel

Ersparnis inkl. USt

~17 ct

je Liter (inkl. USt-Anteil)

Steuermindereinnahmen

1,6 Mrd.

Euro im Jahr 2026

Geltungszeitraum

Jan 2026Jul 2026Dez 2026

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Absenkung gilt: 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 (2 Monate)

Was ändert sich konkret?

Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wird im Geltungszeitraum um 14,04 Cent je Liter gesenkt. Da die Energiesteuer Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist, ergibt sich durch den Wegfall des darauf entfallenden USt-Anteils (19 %) eine Gesamtersparnis von rund 17 Cent je Liter – sofern die Absenkung vollständig an die Endverbraucher weitergegeben wird.

Benzin (Super E10)

Energiesteuer-Senkung−14,04 ct/l

USt-Ersparnis (ca.)−2,67 ct/l

Gesamtersparnis ca.~17 ct/l

Diesel

Energiesteuer-Senkung−14,04 ct/l

USt-Ersparnis (ca.)−2,67 ct/l

Gesamtersparnis ca.~17 ct/l

Relevanz für Unternehmen und Steuerberatung

Für Unternehmen mit hohem Kraftstoffverbrauch – etwa in Transport, Logistik und Handwerk – kann die Maßnahme zu spürbaren kurzfristigen Einsparungen führen. Steuerlich relevant ist insbesondere die Wechselwirkung zwischen Energiesteuer und Umsatzsteuer: Da die Energiesteuer die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage beeinflusst, verändert sich auch der abzugsfähige Vorsteueranteil auf Kraftstoffkosten.

Buchhalterischer Hinweis: Unternehmen sollten sicherstellen, dass in der Buchführung der veränderte Kraftstoffpreis korrekt erfasst wird. Der niedrigere Vorsteuerabzug in den Monaten Mai und Juni 2026 ist bei der Voranmeldung entsprechend zu berücksichtigen.

Fuhrparkkosten: Wer Firmenwagen mit Benzin oder Diesel betreibt, profitiert in diesem Zeitraum von reduzierten Betriebskosten – dies kann bei der unterjährigen Kostenplanung relevant sein.

Verfahrensstand

Der Gesetzentwurf (Drucksache 21/5321) wurde von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht. Das parlamentarische Verfahren läuft. Da die geplante Absenkung bereits zum 1. Mai 2026 in Kraft treten soll, ist eine zügige Verabschiedung erforderlich.

Hinweis: Es handelt sich derzeit um einen Gesetzentwurf – keine finale Rechtslage. Die Regelung tritt nur in Kraft, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen. Mandanten sollten noch nicht auf Basis dieser Planung disponieren.


Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.04.2026 · Drucksache 21/5321 · hib-Nr. 295/2026