Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung – Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2021

In der Anlage gibt das BMF gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am September 2020 veröffentlichten Sterbetafel 2017/2019 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden sind.

Quelle: BMF, Schreiben IV C 7 – S-3104 / 19 / 10001 :005 vom 28.10.2020