Berücksichtigung der Steueridentifikations-nummer gem. Rz. 12 des BMF-Schreibens vom 30. Januar 2008 (BStBl I S. 320)

Im Einvernehmen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird Rz. 12 des Anwendungsschreibens zur Zinsinformationsverordnung wie folgt gefasst:

„b) Nach dem 1. Januar 2004 begründete Vertragsbeziehungen

Bei vertraglichen Beziehungen oder gesonderten Transaktionen, die ab dem 1. Januar 2004 eingegangen bzw. getätigt werden, ist zusätzlich zu den vorstehenden Angaben die vom Wohnsitzstaat erteilte Steuer-Identifikationsnummer festzuhalten, sofern der jeweilige Mitgliedstaat eine solche Steuer-Identifikationsnummer vergibt (vgl. Aufstellung der EU- Kommission im Rahmen des europäischen TIN-Portals).

Hat der jeweilige Mitgliedstaat eine Steuer-Identifikationsnummer erteilt, soll diese anhand eines Passes, des vorgelegten amtlichen Personalausweises oder eines anderen beweiskräftigen Dokuments (z. B. lokaler Steuerbescheid, ID-Karte oder Nachweis der Steueridentifikationsnummer lt. Bescheinigungsmuster in der Anlage III/3) festgestellt werden. Im Zweifel sind zur Präzisierung das Geburtsdatum und der Geburtsort festzuhalten.“

Die Liste der EU-ausländischen Steueridentifikationsnummern in Anlage I des Anwendungsschreibens zur Zinsinformationsverordnung vom 30. Januar 2008 ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr anzuwenden.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 – S-2402-a / 0 :021 vom 20.09.2013

 

DE – Deutschland de – Deutsch
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STEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMERN (TINs)
Länderseite: Deutschland (DE)
1. Struktur der TIN
Format Erläuterung Bemerkung
999999999999 12 Ziffern Alte TIN: Steuernummer (natürliche
Personen,
Personenzusammenschlüsse,
Rechtsträger, juristische Personen und
Unternehmen): siehe unten
99999999999 11 Ziffern Neue TIN: Identifikationsnummer
(IdNr.) (nur natürliche Personen): siehe
unten
2. Beschreibung der TIN
Die von Deutschland vergebenen TINs sind nicht auf amtlichen Identitätsnachweisen angeführt.
Derzeit gibt es in Deutschland zwei Arten von TINs:
• Steuernummer (alte TIN): besteht aus einem Block aus maximal 12 Ziffern (die durch
Schrägstriche unterteilt werden können) und wird natürlichen Personen,
Personenzusammenschlüsse, juristischen Personen und Unternehmen zugewiesen. Diese
TIN kann sich beim Wechsel des Wohnorts einer Person bzw. des Sitzes eines
Unternehmens ändern.
• Identifikationsnummer (neue TIN – kurz: IdNr.): wird natürlichen Personen seit 2008
ausgestellt und besteht aus 11 Ziffern. Diese TIN wird die alte TIN in Zukunft ersetzen. Derzeit
sind jedoch beide Nummern rechtsgültig.
Steuernummer und Identifikationsnummer dienen zur Identifikation von Steuerpflichtigen, bei denen
es sich um natürliche Personen handelt. DE – Deutschland de – Deutsch
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3. Wo ist die TIN angegeben?
Die TIN geht nicht aus amtlichen Identitätsnachweisen hervor. Sie ist jedoch auf den folgenden
Dokumenten angegeben.
3.1. Steuernummer:
Die alte TIN (Steuernummer) befindet sich z. B. auf der Einkommensteuererklärung natürlicher
Personen.
Steuernummer (TIN)DE – Deutschland de – Deutsch
Version 23/02/2012 16:20:00 3/4
3.2. Identifikationsnummer (IdNr.):
Die neue TIN (Identifikationsnummer, IdNr.) ist beispielsweise auf dem Mitteilungsschreiben über die
Zuteilung der Identifikationsnummer angeführt:
Englische Fassung:
4. Nationale Website(s) zum Thema TIN
Informationen über
TINs:
– Steuernummer:
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuernummer (in Deutsch)
– Identifikationsnummer (IdNr.):
http://www.identifikationsmerkmal.de
Online-Prüfung von
TINs:
Nicht verfügbar
5. Nationale Kontaktstelle für TINs
Kontakt: Steuerliches Informationscenter im Bundeszentralamt für Steuern:
allgemein@steuerliches-info-center.de
info@identifikationsmerkmal.de
Steuernummer (TIN)DE – Deutschland de – Deutsch
Version 23/02/2012 16:20:00 4/4
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