Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen

Abschnitt 6.8 Abs. 1 Satz 3 und 6a.6 Satz 2 UStAE

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Musterbescheinigung für Bearbeitungs- und Verarbeitungsfälle für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen mit Stand Dezember 2022 neu herausgegeben. Das bisherige, durch das BMF-Schreiben vom 17. Januar 2000, BStBl I S. 179, herausgegebene Vordruckmuster wird durch das anliegende – angepasste – Vordruckmuster „Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen“ ersetzt.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 – S-7134 / 22 / 10002 :001 vom 13.12.2022