Besteuerung der Energiepreispauschale: Aktuelle Entwicklungen

Zusammenfassung

Die Besteuerung der Energiepreispauschale (EPP), die im Jahr 2022 als Reaktion auf hohe Energiekosten eingeführt wurde, steht aktuell auf dem Prüfstand. Das Finanzgericht (FG) Münster prüft die Rechtmäßigkeit dieser Besteuerung, was zu einer möglichen Überprüfung durch höhere Gerichte führen könnte.

Hintergrund

  • Einführung der EPP: Im September 2022 wurde die EPP als einmalige Zahlung von 300 Euro an Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner ausgezahlt.
  • Besteuerung: Trotz ihrer Rolle als Entlastungsmaßnahme unterlag die EPP der Einkommensteuer.
  • Kritik: Schon während des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuerentlastungsgesetz 2022 gab es Kritik an der Besteuerung der EPP, unter anderem vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV).

Aktuelle Entwicklungen

  • Klage beim FG Münster: Eine Klage zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Besteuerung der EPP ist beim FG Münster anhängig (Az. 14 K 1425/23 E).
  • Mögliche Überprüfung durch höhere Gerichte: Es besteht die Möglichkeit, dass der Bundesfinanzhof oder das Bundesverfassungsgericht die Steuerpflicht der EPP überprüfen wird.

Empfehlung

  • Einspruch und Ruhen des Verfahrens: Steuerberater sollten mit ihren Mandanten prüfen, ob das Einlegen eines Einspruchs und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens sinnvoll sind. Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Fazit

Die Besteuerung der Energiepreispauschale ist ein umstrittenes Thema, das derzeit rechtlich überprüft wird. Die Entscheidungen der Finanzgerichte könnten weitreichende Folgen für die steuerliche Behandlung dieser und ähnlicher Entlastungsmaßnahmen haben.

Quelle

Deutscher Steuerberaterverband e.V.